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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Recht und Wahrheit

Strafbefehl: Stadtrat Hummel in Not

Stadtrat Peter Hummel (FW) befindet sich in Not. Gegen ihn wurden vor geraumer Zeit eine Flut von Strafanträgen gestellt. Die meisten werden aus verschiedenen Gründen folgenlos bleiben, wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab.

Peter Hummel — Foto: privat

Bei vier Strafanträgen sieht die Augsburger Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen die Vorwürfe gegen Hummel allerdings als erwiesen und offenbar als beweisbar an und erließ deshalb gegen Hummel Strafbefehl, der eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vorsieht.

Hummel wird beschuldigt, mit einem gefakten Facebook-Account “unwahre Tatsachen” behauptet und verbreitet zu haben. Außerdem wird Hummel zur Last gelegt, eine Person beleidigt zu haben sowie deren Bildnisse ohne deren Einwilligung verbreitet zu haben und in diesem Zusammenhang ebenfalls beleidigend gewirkt zu haben.

Weiter soll Hummel unter dem Namen “Martina Wächter” ein Schreiben verfasst haben, in dem Peter Grab wahrheitswidrig sexueller Missbrauch unterstellt wird. Und schließlich wird Hummel beschuldigt, einen Parteifreund in Wahlkampfzeiten genötigt zu haben, den Freien Wählern einen Betrag von 500 Euro zu überweisen. Der Parteifreund kandidierte auf der Liste der Freien Wähler. Es soll Hummel darum gegangen sein, den “Verein Freie Wähler” zu bereichern.

Freie Wähler Augsburg geben Statement pro Hummel ab 

Bezüglich dieser schwerwiegenden Beschuldigung gab es am gestrigen Freitag von den Freien Wähler Augsburg ein Statement.

Es werde in der Augsburger Allgemeinen berichtet, so die FW-Vorsitzende Angelika Lippert, “dass der OB-Kandidat der Freien Wähler und Stadtrat Peter Hummel einen Listenkandidaten der FW im Kommunalwahlkampf erpresst habe.” Diese Darstellung sei falsch, da der betreffende Kandidat in einem Gespräch darauf aufmerksam gemacht worden sei, mögliche Urheberechtsverletzungen im Zusammenhang mit eigenständig in Auftrag gegebener Wahlwerbung in Kauf genommen zu haben. Zudem sei Wahlwerbung in Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb des Kandidaten verknüpft worden. – “Bei einem Gespräch mit dem Vorstand der Freien Wähler hat sich der Kandidat für sein Verhalten entschuldigt”, so Lippert. Peter Hummel habe das gemeinsame Gespräch protokolliert und für alle Teilnehmer in einer E-Mail sinngemäß zusammengefasst.

Und schließlich kommentiert die FW-Vorsitzende Lippert, dass der AZ-Artikel zu Hummels Strafbefehl Vorwürfe verdichte und vermenge, die weder inhaltlich noch zeitlich in Zusammenhang stehen würden. “Peter Hummel wird seit Monaten von einem bestimmten Personenkreis in sozialen Netzwerken mit absurden Vorwürfen und Unterstellungen attackiert. Bereits kurz nach Erscheinen der Vorabendausgabe der Augsburger Allgemeinen im Internet wurde der Artikel auf Facebook gepostet und vielfach unsachlich und verletzend kommentiert”, so Angelika Lippert.

Gegenüber der DAZ hat Hummel angekündigt, Widerspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.