Steckbrief für Immobilien: der neue Energieausweis
Ab 1. Mai gilt der neue Energieausweis für Immobilien. Darauf weist die Regionale Energieagentur Augsburg (REA) hin.
Wie viel Benzin das eigene Auto schluckt, wissen die meisten. Was jedoch die eigene oder gemietete Immobilie an Energie verbraucht, können nur wenige sagen. Das wird sich ab dem 1. Mai 2014 ändern, wenn der neue Energieausweis der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) in Kraft tritt. „Der Energieausweis mit neuem Bandtacho als Energieetikett und neun Effizienzklassen wird durch die neue EnEV gestärkt“, so Hans Peter Koch, kommissarischer Geschäftsführer der REA.
Künftig Zusatzangaben in Immobilienanzeigen Pflicht
Bislang enthielten Energieausweise nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch. Künftig werden Gebäude in neun Energieeffizienzklassen zwischen A+ (weniger als 30 kWh/m2a Verbrauch) bis H (ab 250 kWh/m2a) eingeteilt. Das kennt man so bisher nur von Haushaltsgeräten.
Weitere Neuerungen: Ab Mai sind Immobilieneigentümer rechtlich verpflichtet, den Ausweis bei der Besichtigung vorzulegen. Immobilienanzeigen müssen künftig Angaben zur Energieeffizienz enthalten. „Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Immobilien leichter“, sagt Koch.
Bedarf oder Verbrauch?
Den Ausweis gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer eingehenden Untersuchung von Heizung und Bausubstanz und liefert den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf, berechnet nach einem normierten Verfahren. Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an, der allerdings stark von den Heizgewohnheiten der Bewohner abhängig ist.
Beratung zum Energieausweis
Die Regionale Energieagentur Augsburg bietet Bürgern, Unternehmern und Kommunen produktneutrale und anbieterunabhängige Informationen zu den Themen Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Als speziellen Service bietet die REA jetzt telefonische und persönliche Beratungen bei Fragen zum neuen Energieausweis an. Wer beispielsweise wissen möchte, ob die geplante Immobilienanzeige alle Anforderungen erfüllt oder ob der vorgelegte Energieausweis die erforderlichen Angaben enthält, kann sich an die REA wenden.
Persönliche und telefonische Energieberatung:
Kundencenter Augsburg, Elias-Holl-Platz 3
Dienstag / Mittwoch von 13 bis 16.30 Uhr,
Donnerstag 14 bis 18 Uhr.
Beratungstelefon: 0821 324 7320.
» www.rea-augsburg.de
Die Regionale Energieagentur Augsburg bietet Bürgern, Unternehmern und Kommunen produktneutrale und anbieterunabhängige Informationen zu den Themen Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Als speziellen Service bietet die REA jetzt telefonische und persönliche Beratungen bei Fragen zum neuen Energieausweis an. Wer beispielsweise wissen möchte, ob die geplante Immobilienanzeige alle Anforderungen erfüllt oder ob der vorgelegte Energieausweis die erforderlichen Angaben enthält, kann sich an die REA wenden.
Persönliche und telefonische Energieberatung:
Kundencenter Augsburg, Elias-Holl-Platz 3
Dienstag / Mittwoch von 13 bis 16.30 Uhr,
Donnerstag 14 bis 18 Uhr.
Beratungstelefon: 0821 324 7320.
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