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Dienstag, 29.04.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat: Grüne begründen Ablehnung einer „Oppositionsfraktion“

Die Fraktion der Augsburger Grünen hat sich heute ausführlich in Sachen „Oppositionsfraktion“ zu Wort gemeldet und ihre ablehnende Haltung bezüglich des Antrages einer Fraktionsbildung erklärt.

Martina Wild

Martina Wild


Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet wurde, haben die Freien Wähler, die Linken, die ÖDP und die Polit-WG die Anerkennung ihres Zusammenschlusses als Fraktion beantragt und wollen, dass hierfür auch die Geschäftsordnung der Stadt Augsburg geändert wird. Zugleich machen diese Gruppierungen aber deutlich, voneinander inhaltlich und personell unabhängig bleiben und ihre Eigenständigkeit behalten zu wollen. Dies ist nach Rechtsauffassung der Grünen nicht möglich: „Dieses Verhalten widerspricht deutlich den rechtlichen Voraussetzungen einer Fraktionsbildung, die auch für die Formulierungen und Auslegungen der Regelungen der Geschäftsordnung gelten, so dass die beantragte Änderung der Geschäftsordnung zu keiner anderen Beurteilung führen kann. Wir lehnen daher die Fraktionsbildung und die Änderung der städtischen Geschäftsordnung ab“, so die Fraktionsvorsitzende der Augsburger Grünen, Martina Wild.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung habe ein Fraktionsbeitritt (zu einer bestehenden Fraktion) nur dann Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Ausschuss, wenn dieser Beitritt eine Abkehr von den bisherigen Positionen und Wählerschaften sowie eine Hinwendung zu der neuen Gruppierung bedeute, denn nur dann habe diese Fraktion tatsächlich ein inhaltlich und themenbestimmtes Mitglied mehr, wie Wild weiter ausführt. „Gleiches muss auch für den Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Fraktion von Gruppen gelten, die alleine keine Fraktionsstärke besitzen“, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Moravcik ergänzt. Sonst wären nach Auffassung von Moravcik diese besser gestellt, als originäre Fraktionen, die sich nicht durch eine einfache Aufnahme von Vertretern anderer politischer Gruppierungen beliebig vergrößern können, um mehr Sitze und eine bessere Finanzausstattung zu erhalten.

Genau sowenig wie es rechtlich möglich sei, eine „Regierungsfraktion“ aus CSU, SPD und GRÜNEN zu bilden, könne es rechtlich gesehen eine „Oppositionsfraktion“ aus FW – Linkspartei – ÖDP – und Polit-WG“ geben. „Das hindert allerdings die jeweiligen Gruppierungen nicht, sich über eine künftige, intensive Zusammenarbeit und über die Bildung einer Ausschussgemeinschaft ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern“, wie die Grüne Stadträtin Antje Seubert erklärt. Von den Fraktionen der CSU und der SPD gibt es aktuell noch keine Stellungnahme zur Sache. Nach Informationen der DAZ vertreten alle Fraktionen des Regierungslagers die gleiche Auffassung.