Stadtrat: Ausschussgemeinschaft macht Druck in Sachen Sozialticket
Der Augsburger Stadtrat beauftragte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres die Verwaltung, ein neues Konzept für ein Sozialticket zu erarbeiten, das auch die – bisher ausgeschlossenen – Hartz-IV-Empfänger (Empfänger von SGB II-Leistungen) miteinbezieht.
Gleiches ungleich behandelt: Die Stadt Augsburg ist mit ihrem Sozialticket "light" vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Mit der Einführung eines modifizierten Sozialtickets ist bis Mitte 2015 zu rechnen.
Gleichzeitig wurde damals als Reaktion auf ein Urteil des Augsburger Sozialgerichtes, die bisherige Gewährung eines Sozialtickets „vorerst“ gestoppt. Seitdem gilt in Augsburg das Gleiche wie in den vergangenen Jahrzehnten. Sozialticket: Fehlanzeige! „Eine unendliche Geschichte“, so betitelt nun die Ausschussgemeinschaft ihr Statement zum Hin und Her des Augsburger Sozialtickets für den ÖPNV. Nachdem die CSU am 27. Januar im Sozialausschuss Beratungsbedarf angemeldet hatte, als es um das Sozialticket gehen sollte und somit die Entscheidung erneute vertagte, hat die Ausschussgemeinschaft zwei Anträge zum Sozialticket gestellt: Im ersten Antrag fordert die sechsköpfige Oppositionsgruppe, dass die Stadt mit den Stadtwerken einen Dienstleistungsvertrag abschließt, der ähnlich wie beim Theater, dem FCA oder bei dem Semesterticket eine pauschale Abgeltung der Dienstleistung des ÖPNV regelt. „Über einen solchen Dienstleistungsvertrag kann das Sozialticket zu einem günstigen Preis angeboten werden, der kostendeckend ist. Gleichzeitig fordern wir, dass der OB in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke, sowie die Stadträte im Aufsichtsrat, als Vertreter des alleinigen Gesellschafters (Stadt Augsburg) darauf hinwirken und entsprechend abstimmen, dass eine solche Dienstleistungsvereinbarung zustande kommt“, so Stadtrat Alexander Süßmair (Linke). – In dem Antrag zu den Kosten fordert die Ausschussgemeinschaft, dass ein städtisches Sozialticket nicht mehr als 20 Euro kosten dürfe. Das von uns geplante Sozialticket ist dagegen ein Solidarmodell, da die Augsburger Bürger bei der Stadtratswahl 2014 mehrheitlich so gewählt haben, dass ein Sozialticket eingeführt werden soll. Mit dieser Wahl haben Sie sich solidarisch mit den Menschen gezeigt, die ein Sozialticket in Anspruch nehmen müssen, da sie sich sonst Mobilität nicht leisten könnten.“
Nach Auffassung Süßmairs reiche es aus, dass das Sozialticket kostendeckend ist, da für die Stadtwerke durch ein Sozialticket keinerlei Mehrkosten entstehen würden, sondern vielmehr Einnahmen von zirka 90.000 Euro im Monat, wenn es bei einem Preis von 20 Euro/Monat von 25 Prozent der Sozialticketberechtigten (zirka 4.500 Personen) in Anspruch genommen werden würde. „Die Solidarität steckt hier nicht im Materiellen, sondern im Ideellen“, so Süßmair. – Die jährlichen Ticketkosten für die Stadt Augsburg in Höhe von 1.350.000 Euro, die Sozialreferent Stefan Kiefer in seiner Variante kalkuliert habe, seien nach Kalkulation der Ausschussgemeinschaft für die Stadt und die Sozialticketbezieher teurer als die Variante der Ausschussgemeinschaft.