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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt gibt Erklärung zur AfD-Wahlveranstaltung ab

Am heutigen Samstag spricht im Augsburger Zeughaus die AfD-Frontfrau Beatrix von Storch. Es handelt sich um eine Wahlkampfveranstaltung der Augsburger AfD.

"Amore statt Peng-Peng", so das Motto einer Anti-AfD-Demo auf dem Rathausplatz im Februar 2016

Frau von Storch, die nicht selten durch rassistische Bemerkungen auffällig wird, wird vom Augsburger AfD-Vorsitzenden Markus Bayerbach in einer Pressemitteilung als „große Dame“ der AfD angekündigt. Dass die Stadt Augsburg, die sich vor 16 Monaten erfolglos gegen einen Redeauftritt von Frauke Petry im Rathaus stemmte, den Storch-Auftritt im Zeughaus zulassen muss, ist Gegenstand ihrer aktuellen Stellungnahme.

„Das Zeughaus ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Augsburg und wird als Bildungs- und Begegnungszentrum genutzt. Dazu zählen auch politische Veranstaltungen unterschiedlicher Parteien. In diesem Rahmen werden Räumlichkeiten vermietet. Kommunen sind an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden – etwa an die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem aber an den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies kann zu schwierigen und komplizierten Situationen führen, wenn etwa die Meinungsfreiheit mit demokratischen Grundsätzen kollidiert.“

So die Stadt in ihrer Erklärung, die sie gegenüber den Medien auf Nachfragen abgab. Weiterhin erklärt die Stadt, dass sie keine juristische Möglichkeit sehe, AfD-Veranstaltungen aus städtischen Gebäuden fernzuhalten: „Wenn politische Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind, sind sie gleich zu behandeln, was auch für die Vergabe öffentlicher Einrichtungen gilt. Daraus folgt für die Veranstaltung der AfD am 8. Juli: Da bislang andere Parteien das Zeughaus nutzen konnten, hat auch die AfD einen Anspruch auf Benutzung des Zeughauses. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit ist grundrechtlich gesichert und gilt als unanfechtbar.“

—– Foto: Anti-AfD-Demo auf dem Rathausplatz im Februar 2016 (c) DAZ