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Freitag, 27.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Stadt Augsburg bittet um Rücksicht zur Brut- und Setzzeit

Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Damit unsere heimische Tierwelt ihren Nachwuchs ungestört aufziehen kann, erinnert die Stadt Augsburg an wichtige Regeln, die bis zum 30. September gelten.

Brütende Amsel in einer Buchenhecke (Symbolbild)

Im gesamten Stadtgebiet gilt ab Sonntag ein striktes Rückschnitt­verbot. Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen weder entfernt noch „auf den Stock gesetzt“ werden. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflege­schnitte, um den Zuwachs des Jahres zu entfernen.

Wichtig: Vor jedem Schnitt muss sichergestellt werden, dass keine Nester oder Rückzugsorte im Gehölz vorhanden sind. Auch Asthaufen aus dem Winter sollten vor dem Häckseln auf versteckte Bewohner wie Igel oder Vögel geprüft werden.

Appell an Naturliebhaber und Hundebesitzer

Besondere Vorsicht sei bei Spazier­gängen geboten, ins­be­sondere im sensiblen Natur­schutz­gebiet Stadtwald, so Umwelt­referent Reiner Erben, der betont: „Jede vermeidbare Störung kann den Bruterfolg beein­trächtigen.“ Die Stadt bittet deshalb dringend darum, auf den ausge­wiesenen Wegen zu bleiben und Hunde konsequent an der Leine zu führen, um Bodenbrüter nicht aufzu­schrecken. Schon das bloße Herumstöbern von Hunden könne dazu führen, dass Elternvögel ihre Gelege dauerhaft verlassen. Wer Rücksicht nehme, leiste einen direkten Beitrag zum Erhalt der Augsburger Artenvielfalt.