Gesellschaft und Wandel
Sportkind-Desaster: Expertengruppe soll neue Richtlinie für künftige Schaufenstergestaltung erarbeiten
Die Stadt Augsburg hat auf ihre internen Unstimmigkeiten bezüglich einer Schaufenstergestaltung des Kleidungsgeschäfts „Sportkind“ reagiert und die Bildung einer Expertengruppe angekündigt
In einem Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden Leo Dietz (CSU), Verena von Mutius-Bartholy (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Florian Freund (SPD/Die Linke), Beate Schabert-Zeidler (Bürgerliche Mitte) sowie unter Einbeziehung der im Bauausschuss vertretenen Einzelstadträtin Magarete Heinrich haben Oberbürgermeisterin Eva Weber, Wirtschaftsreferent Dr. Wolfgang Hübschle und Baureferent Gerd Merkle heute über Lösungsansätze in der Diskussion über die Monitore des Bekleidungsgeschäftes Sportkind am Rathausplatz gesprochen.
Allgemein wurde festgehalten, dass der Kompromiss des Bauausschusses auf Grundlage der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung „ein guter Lösungsversuch“ war. Die Gruppe, die im Rahmen der heutigen Stadtratssitzung von OB Eva Weber organisiert wurde, hat sich geschlossen dafür ausgesprochen, dass aufgrund der Tragweite, wie die Innenstadt sich modern und zeitgemäß entwickeln soll, gleichzeitig der Denkmalcharakter aber ein wichtiges Merkmal ist, eine grundsätzliche Lösung und keine Einzelfallentscheidung angestrebt werden müsse.
Deshalb soll nun zeitnah eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, bei der der Denkmalschutz eine zentrale Rolle spielt und die sich sowohl aus Vertretern der Verwaltung als auch von betroffenen externen Institutionen und Experten, z.B. IHK, Einzelhandelsverband und Vertretern des Denkmalschutzes, zusammensetzt. Dieses Gremium soll Grundlagen für eine allgemein gültige Richtlinie über die zukünftige Gestaltung von Schaufenstern in der Innenstadt innerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden oder bei solchen in einem denkmalgeschützten Ensemble erarbeiten.
„Darüber hinaus soll auf politischer Ebene über das Wochenende entschieden werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Duldungen ausgesprochen werden können. Entscheidend hierbei ist die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.“ Übersetzt heißt dieser Satz aus der Feder der städtischen Presseabteilung, dass Sportkind ihre Monitore unter Einhaltung bestimmter Auflagen vorerst weiter betreiben darf.