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Samstag, 15.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Silvester: Kein privater Feuerwerkszauber in der Innenstadt

Wie das Ordnungsamt der Stadt mitteilt, dürfen aus Brandschutzgründen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerke der Klasse II) abgebrannt werden. Betroffen sind Straßen und Plätze, auf denen sich brandgefährdete Aufbauten befinden, zum Beispiel die Buden des Christkindlesmarktes oder Brunnenabdeckungen, im Einzelnen:

  • Rathausplatz
  • Philippine-Welser-Straße
  • Martin-Luther-Platz mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen
  • Königsplatz im Teilbereich zwischen Bgm.-Fischer-Straße und Fuggerstreße (um den Manzubrunnen)
  • Unter dem Bogen mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Steingasse vom Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8
  • Moritzplatz.

Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg aber nicht.

Grafik: Kleinfeuerwerksverbotszone am 31.12.08 und 01.01.09