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Mittwoch, 30.04.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Silvester: Kein Feuerwerk um den Rathausplatz und bei der City Galerie

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.



Darauf weist Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich in einer Pressemitteilung hin und appelliert nachhaltig an die Vernunft aller Beteiligten. „Friedlich Silvesterfeiernde sind in Augsburg jederzeit willkommen“, so Ullrich. In den bezeichneten Bereichen der Innenstadt dürfe es aber wegen der möglichen Gefahren für die Besucher keine Toleranz für Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände geben. Die Verbotszone umfasst:

  • Rathausplatz
  • Philippine-Welser-Straße
  • Martin-Luther-Platz und Annastraße im Bereich der Annakirche
  • Steingasse von der Einmündung Philippine-Welser-Straße / Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8
  • Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergässchen
  • Fischmarkt
  • Königsplatz, nördlicher Teil zwischen Bgm.-Fischer-Straße, Fuggerstraße bis zur Baustelleneinzäunung entlang der Straßenbahnhaltestelle
  • Welserplatz mit angrenzendem Teil der Annastraße und Unter dem Bogen
  • Moritzplatz mit angrenzendem Teil der Bgm.-Fischer-Straße
  • Fuggerplatz rund um das Fuggerdenkmal
  • Platz um den Merkurbrunnen
  • Willy-Brandt-Platz
  • An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Jakoberwallstraße
  • An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Straße „Am Vogeltor“.

Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg nicht. Das Verbot umfasst das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Klasse II – aus den Verkaufsverpackungen ersichtlich. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet werden.

Grafik: Kleinfeuerwerkverbotszone Augsburg Innenstadt