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Sonntag, 21.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Schöffe werden

Die Stadt Augsburg stellt heuer wieder eine Schöffenliste auf. Das Bürgeramt sucht daher Personen, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit fünf Jahre lang zur Verfügung stellen.

Die Eingangshalle im Justizgebäude in Göggingen

Als Schöffen werden die ehrenamtlichen Richter in Strafprozessen bezeichnet. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Personen, die sich für das Schöffenamt interessieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Mindestalter 25 Jahre

– Höchstalter 70 Jahre

– deutsche Staatsbürgerschaft

– Hauptwohnsitz in Augsburg

Interessenten können sich bis spätestens Donnerstag, 28. März, beim Bürgerbüro Stadtmitte An der blauen Kappe 18 persönlich melden. Ebenso können unter www.augsburg.de/?id=13020 Informationen und ein Meldeformular abgerufen werden. Eine telefonische Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter den Rufnummern 0821 324-3501 und 0821 324-3502 möglich.

Bild: Die Eingangshalle im Justizgebäude in Göggingen