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Donnerstag, 23.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Bürgerinfo

Kommunale Wärmeplanung: Augsburg stellt Entwurf vor

Die Stadt Augsburg arbeitet an einer kommu­nalen Wärmeplanung. Der aktuelle Entwurf liegt ab sofort bis zum 20. Mai 2026 öffentlich aus. Bürge­rinnen und Bürger können sich infor­mieren und Rück­meldungen geben. Ziel ist eine weitgehend klima­neutrale Wärme­ver­sorgung bis spätestens 2040. Eine Online-Infor­mations­ver­an­staltung findet am Dienstag, 28. April, statt.

Von Bruno Stubenrauch

Wärmenetz (Quelle: Stadt Augsburg, Screenshot Wärmeplanung)

Das städtische Umweltamt baut den Anfang 2025 ver­öffent­lichten Energie­nutzungs­plan Wärme zu einer umfassenden kommu­nalen Wärme­planung aus. Diese soll zeigen, wie die Wärme­ver­sorgung in den verschie­denen Stadt­teilen, Gebieten und Quartieren Augsburgs künftig aussehen kann – und zwar möglichst klimaneutral.

Was die Wärmeplanung beantwortet

Die Kommunale Wärmeplanung gibt Antwort auf zentrale Fragen:

  • Wie groß ist der Wärmebedarf in Augsburg in Zukunft?
  • Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen zur Verfügung?
  • Wo ist der Anschluss an ein Wärmenetz (etwa Fernwärme) realistisch?
  • Wo sind andere, dezentrale Lösungen (wie Wärmepumpen) erforderlich?
  • Welche Akteure und Maßnahmen können zur erfolg­reichen Umsetzung beitragen?

Der aktuelle Entwurf enthält Ziel­szenarien und Entwick­lungs­pfade für eine klima­freund­liche, resiliente und erschwing­liche Wärme­ver­sorgung in Augsburg bis spätestens 2040.

Was die Wärmeplanung nicht ist

Die Wärmeplanung bietet eine unverbind­liche Orien­tierungs­hilfe zu voraus­sichtlich geeigneten Wärme­ver­sorgungs­lösungen im Stadtgebiet – etwa ob ein Anschluss an ein Wärmenetz in abseh­barer Zeit grund­sätzlich möglich ist. Sie bezieht sich auf Baublöcke (Gruppen von Gebäuden innerhalb eines von Straßen umgrenzten Bereichs) sowie größere Teilgebiete. Empfeh­lungen zu einzelnen Gebäuden enthält sie nicht. Dafür sind die Energie­beratung oder gebiets­bezogene Energie­konzepte zuständig.

Die Kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außen­wirkung. Sie begründet weder Ansprüche noch Pflichten für Gebäude­eigentümer.

Noch Auslöser für die 65-Prozent-Regel des GEG

Zurzeit gilt ab dem Vorliegen der Wärmeplanung, spätestens jedoch ab Juli 2026, die 65-Prozent-Regel des Gebäude­energie­gesetzes (GEG). Neue Heizungen müssen dann mindestens 65 Prozent erneuer­bare Energie nutzen – entweder durch eine ent­sprechende Heizung oder über andere geeignete technische Lösungen.

Allerdings zeichnen sich bereits Änderungen durch das ange­kündigte Gebäude­moderni­sierungs­gesetz (GMG) ab (siehe das heutige „Ausgeleuchtet“).

Mitreden und informieren

Der Entwurf der Wärmeplanung ist ab sofort bis zum 20. Mai 2026 online einsehbar unter augsburg.de/waermeplanung. Interessierte können dort Rückmeldungen einreichen. Ziel der Beteili­gung ist es, die Wärme­planung praxisnah und bedarfs­gerecht zu gestalten.

Zusätzlich bietet das Umweltamt am Dienstag, 28. April 2026 von 17 bis 18.30 Uhr eine kostenfreie Online-Infor­mations­ver­anstaltung an.

Ausblick: Fortschreibung und Vertiefung

Nach dem Wärmeplanungsgesetz muss die Stadt bis Sommer 2026 eine erste kommunale Wärme­planung ver­öffent­lichen. Änderungen daran könnten sich durch das GMG, neue EU-Vorgaben zum Erdgas­ausstieg sowie kon­kretere Planungen der Stadtwerke zur klima­freund­lichen Umstellung der Fernwärme ergeben.

Das Umweltamt plant daher, die Wärme­planung zeitnah weiter­zu­ent­wickeln und inhaltlich zu vertiefen. Unabhängig davon schreibt das Wärme­planungs­gesetz vor, dass die Planung spätestens alle fünf Jahre fort­ge­schrieben wird.


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