Rekordverschuldung: Regierung von Schwaben genehmigt städtischen Haushalt 2011
Die haushaltslose Zeit ist zu Ende: Mit Schreiben vom 12. Mai 2011 hat die Regierung von Schwaben den Haushalt 2011 der Stadt Augsburg inklusive einer Kreditneuaufnahme von 50 Mio. Euro genehmigt. Dies meldete die Stadt gestern.
Das Gesamtvolumen des Haushalts beläuft sich auf 770 Mio. Euro. Der Verwaltungshaushalt hat daran einen Anteil von 633 Millionen. Der Vermögenshaushalt, in dem die städtischen Investitionen enthalten sind, liegt bei 137 Millionen. Der Ausgleich gelang nur durch eine Netto-Neuverschuldung von 50 Millionen.
Die Genemigung erfolgte unter strengen Auflagen. So muss beispielsweise der unter Begleitung durch die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) eingeleitete Prozess der Aufgabenkritik verbindlicher Bestandteil eines Konsolidierungskonzeptes werden. Auch ein Plan zur Rückführung der Neuschulden gehört zu den Auflagen. Daneben wurde der Stadt eine Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt in Höhe von acht Mio. Euro auferlegt. Die Stadt will deswegen bei den laufenden Beschaffungen der Verwaltung wie z. B. Bürobedarf rund sieben Millionen sparen. 0,6 Mio. Euro sollen durch die Kürzung freiwilliger Zuschüsse um fünf Prozent eingespart werden. Um untragbare Härten im Einzelfall ausgleichen zu können, werde ein Härtefonds eingerichtet, so Finanzreferent Hermann Weber gestern.
Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßte die Genehmigung des Haushalts. Damit sei die Stadt politisch handlungsfähig und könne im Rahmen ihrer Möglichkeiten das soziale und kulturelle Leben in der Stadt gestalten. Die SPD hatte dem Haushalt im Dezember “mit Bauchschmerzen” zugestimmt. Von der Stadtregierung erwartet die SPD nun, dass sie die Spielräume der Regierung von Schwaben für eine gewissenhafte und zügige Rückführung der von ihr herbei geführten Defizite und Schulden einsetzt und nicht als Freibrief für weitere Schulden. “Ein ‘weiter so’ wird es mit der SPD sicher nicht geben”, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Kiefer gestern.