Rauchwarnmelder für Neubauten sind jetzt Pflicht
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen herausgegeben. Darauf weist das Augsburger Amt für Brand- und Katastrophenschutz in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Demnach gilt in Bayern seit 1. Januar 2013 für Neubauten, dass Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Vorhandene Wohnungen müssen bis zum 31.12.2017 entsprechend nachgerüstet werden. Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich.
Rauchwarnmelder, die in Deutschland in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen, müssen eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der Produktnorm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ tragen. Eine staatliche Überprüfung des Einbaus und wiederkehrende Kontrollen sind wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes, den eine derartige Regelung bedeuten würde, nicht vorgesehen. Geregelt ist die Rauchwarnmelderpflicht in Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung.
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