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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Nichtraucherschutz: Volksbegehren geht in die heiße Phase

Am kommenden Donnerstag, dem 19. November, beginnt die 14-tägige Eintragungsphase zum Volksbegehren “Für echten Nichtraucherschutz”.

Mindestens zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten müssen sich in diesen zwei Wochen in die Unterstützungslisten des Volksbegehrens eintragen, wenn es im nächsten Jahr zu einem Volksentscheid in dieser Frage kommen soll. Inhaltlich geht es um die Wiedereinführung des Nichtraucherschutzgesetzes, in der bereits praktizierten strengen Version, die der Landtag im Jahr 2007 mit einer Mehrheit von 84 Prozent verabschiedet hat. Zusätzlich soll auch die Gesetzeslücke geschlossen werden, die so genannte Raucherclubs ermöglichte.

Keine Briefwahl möglich

Unterschreiben kann man nach Vorlage des Personalausweises in den Bürgerbüros Stadtmitte, Lechhausen, Haunstetten, im Bürgeramt Eichleitnerstraße 30 (Uni-Schalter) sowie im Unteren Rathausfletz. Die Öffnungszeiten sind im Internet veröffentlicht. In den Bürgerbüros stehen separate Schalter zur Verfügung, das Ziehen von Nummern ist nicht erforderlich.

Eine Briefwahl gibt es beim Volksbegehren nicht. Wer sichwährend der Eintragungszeit in einem anderen bayerischen Ort aufhält oder wegen Krankheit kein Eintragungslokal aufsuchen kann, kann bei der Stadt Augsburg einen Eintragungsschein anfordern. Mit dessen Hilfe kann man sich andernorts eintragen bzw. unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson zum Unterschreiben schicken.

» Verzeichnis der Eintragungsräume und Eintragungszeiten