Menschenaffenhaltung: Strafanzeige gegen Zoo Augsburg und neun weitere zoologische Einrichtungen
Die Tierrechtsorganisation PETA fordert, Speziesismus gegenüber unseren nächsten Verwandten zu beenden
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die bereits seit 2014 für zoologische Einrichtungen geltenden Mindestanforderungen des Bundeslandwirtschaftsministeri
Es ist ein Verbrechen …
„Es ist ein Verbrechen, Menschenaffen aus vorgeschobenen Artenschutzgründen – tatsächlich aber zur Belustigung des Zoopublikums – einzusperren“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsindustrie. „Erst recht inakzeptabel ist, dass der Zoo Augsburg noch dazu die Tierschutzvorgaben missachtet. Genetisch trennen uns nur Nuancen von unseren nächsten Verwandten, ganz zu schweigen von der Gefühlswelt und den komplexen Bedürfnissen aller Menschenaffen. Wir müssen uns von der speziesistischen Denkweise lösen und die menschenaffenunwürdige Gefangenhaltung dringend beenden.“
Artgerechte Haltung von Menschenaffen in Gefangenschaft unmöglich
PETA hat neben Augsburg neun weitere Zoos und Tierparks mit Menschenaffenhaltung im ganzen Bundesgebiet angezeigt, die ebenfalls gegen tierschutzrechtliche Mindestanforderungen verstoßen: die Zoos in Berlin, Dresden, Duisburg, Halle, Krefeld, Landau und Stralsund, den Tierpark Gettorf sowie den Tierpark Schwaigern („Leintalzoo“).