Mehr Wohngeld ab 2009
Wohngeldbezieher in Augsburg erhalten ab Januar 2009 erstmals seit 2001 wieder höhere Leistungen. Von der Erhöhung profitieren rund 1.400 Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen. Weitere 1.100 Haushalte, deren Einkommen bislang für den Bezug von Wohngeld zu hoch war, kommen neu hinzu.

Kein gesonderter Antrag erforderlich
Für die grundsätzliche Bewilligung von Wohngeld ist das Amt für Soziale Leistungen (Hinter der Metzg 6, 86150 Augsburg) zuständig. Das höhere Wohngeld wird von Amts wegen bewilligt. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Allerdings wird die Wohngelderhöhung nicht sofort, sondern rückwirkend nach Ablauf des im Wohngeldbescheid genannten Bewilligungszeitraums ausbezahlt. Für Rückfragen steht das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung, Klaus Winter, Tel. 0821/3249615 zur Verfügung.
Mehr im Internet: Amt für Soziale Leistungen
| Ungefähre Richtgrößen für die Wohngeldberechtigung in Augsburg (monatliche Brutto-Einkünfte) |
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| Rentner: 942 Euro (Einzelperson), 1.276 Euro (2 Personen). Empfänger von ALG I: 894 Euro (Einzelperson) 1.213 Euro (2 Personen), 1.501 Euro (3 Personen). |
Erwerbstätige: 1.277 Euro (Einzelperson), 1.706 Euro (2 Personen), 2.091 Euro (3 Personen), 2.720 Euro (4 Personen), 3.091 Euro (5 Personen). |