Liegender Akt keine Herzenssache
Die seit 6. Juni unter dem Motto „Eine Herzenssache“ in der Schwabenhalle gastierende Körperweltenausstellung sollte um das spektakuläre Exponat eines Paares im Liebesakt bereichert werden. Vorerst wird es nichts aus dem zusätzlichen Publikumsmagneten, da die Stadt Augsburg das „öffentliche Zeigen von Geschlechtsverkehr“ verboten hat.
Ab heute sollte der „Liegende Akt“ weltweit erstmals den Körperweltenbesuchern präsentiert werden. Das Exponat, das ein Paar in inniger Umarmung zeigt, dessen zärtliche Lebendigkeit die komplexe Anatomie des menschlichen Körpers beim Sexualakt lebensnah veranschaulichen soll und das in einem separaten und abgeschlossenen Raum nur Besuchern über 16 Jahren zugänglich sein sollte, darf aber nicht ausgestellt werden.
Umweltreferent Rainer Schaal hat in seiner Eigenschaft als zuständiger Referent für das Bestattungswesen dem Akt der toten Körper auf Grundlage des Bayerischen Bestattungsgesetzes Einhalt geboten. Wie Schaal gegenüber der DAZ erläuterte, sieht er durch dieses Exponat generell die Würde des Menschen verletzt, da „das öffentliche Zeigen von Geschlechtsverkehr unüblich sei“ und die Darstellung darüber hinaus dem postmortalen Persönlichkeitsschutz widerspräche, wie er in einem Urteil des Bayerischen VGH vom 21.02.2003 dargelegt sei. Auch sprächen seiner Ansicht nach Aspekte der sexuellen Ausbeutung gegen die Zulässigkeit der Ausstellung des „Liegenden Akts“. Die Verfügung der Stadt Augsburg ist mit einer Bußgeldandrohung von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung versehen. Die Aussteller haben eine rechtliche Überprüfung des Verbots angekündigt.
» Der Kommentar: Zweifelhafte Moral