Landgericht: Durchsuchung bei City-Club-Mitarbeiterin rechtswidrig
Das Landgericht Augsburg hat nach Angaben des City Club Augsburg die Durchsuchung einer Mitarbeiterin für rechtswidrig erklärt. Die Betroffene hatte gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Augsburg Beschwerde eingelegt.
Von Bruno Stubenrauch

Der City Club am Kö (Bild: DAZ)
Am 15. Juli 2026 waren demnach die Person, das Fahrzeug und die Wohnung der Mitarbeiterin durchsucht worden. Hintergrund war laut City Club die Annahme der Polizei, eine in einem Nebenraum des Cafés gefundene geringe Menge Betäubungsmittel könne den dort eingesetzten Mitarbeiterinnen zugeordnet werden.
Hausdurchsuchung ist ein Grundrechtseingriff
Das Landgericht Augsburg sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht vorgelegen habe. Der Nebenraum sei nicht eindeutig der Mitarbeiterin zuzuordnen gewesen und vom Gastraum aus frei zugänglich. Deshalb hätten weder dort gefundene persönliche Gegenstände noch die Betäubungsmittel eindeutig der Mitarbeiterin zugeordnet werden können.
Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Entsprechend setzt eine solche Maßnahme grundsätzlich einen hinreichenden Tatverdacht und die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.
Der City Club sieht sich durch die Entscheidung in seiner Kritik an den Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Razzia vom Januar und den anschließenden Durchsuchungen bestätigt. Nach Angaben des Clubs wurden bei den betroffenen Mitarbeiterinnen keine Betäubungsmittel gefunden.