DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Mittwoch, 02.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Kongresshalle: Nutzung ab sofort eingeschränkt

Die Stadt regelt die Nutzung der Kongresshalle zum Schutz der Besucher neu. Am 28. November hat OB Dr. Kurt Gribl entschieden, dass bis zur Behebung sicherheitsrelevanter Mängel eine Nutzung des Foyers in der Kongresshalle bei Großveranstaltungen nicht mehr erlaubt ist.

Erste Informationen, dass es in der Kongresshalle – auch aufgrund der neuen Versammlungsstättenverordnung – Probleme mit dem Brandschutz und Fluchtwegen gebe, hatte Baureferent Gerd Merkle Ende Mai dieses Jahres erhalten. Daraufhin hatte der OB eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Mängel in der Kongresshalle veranlasst, ein Gutachten wurde beauftragt. Veranstaltungen durften seitdem nur unter besonderen Auflagen stattfinden, wie z.B. die Anwesenheit von Brandaufsehern vor Ort.

Gutachten zeigt Sicherheitsmängel auf

Das Gutachten lag in der zweiten Oktoberwoche vor und wurde umgehend bis Ende Oktober von den betroffenen Dienststellen überprüft und ausgewertet. Das Ergebnis ist, dass die Säle der Kongresshalle wie bisher voll genutzt werden können (Kongresssaal 1.400 Plätze, Mozartsaal 340 Plätze), bei Großveranstaltungen Bestuhlung und Bewirtung im Foyer aber ausgeschlossen werden müssen. Gründe hierfür sind fehlende Fluchtwege und Fluchttüren; es mangelt an nicht brennbaren Deckenabhängungen und schwer entflammbaren Bodenbelägen sowie einer Sprinkleranlage. Ebenfalls ein äußerst schwerwiegendes Sicherheitsproblem stellt die Glasfassade dar, da sie nicht aus Sicherheitsglas besteht. Erst vor einiger Zeit hatte es deswegen bei einer Veranstaltung einen schweren Unfall gegeben.

Geplante Silvesterparty möglich

Vor diesem Hintergrund hatte OB Dr. Gribl umgehend für vergangenen Freitag alle relevanten Referenten zu einem Krisengespräch in die Kongresshalle eingeladen, um sich über den Sachstand zu informieren. Sein Fazit ist, dass zum Schutz der Besucher umgehend Handlungsbedarf besteht: “Um der Fürsorgepflicht und unserer Verantwortung gegenüber den Besuchern der Kongresshalle gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich, ab sofort grundsätzlich nur noch die Nutzung der Säle in der Kongresshalle zu genehmigen. Eine ausnahmsweise Nutzung des Foyers, wie sie in den vergangenen Jahren bei vielen Großveranstaltungen gang und gebe war, ist zur Zeit deshalb nicht mehr möglich.” Die geplante Silvesterparty, so der OB, können nach wie vor in der Kongresshalle stattfinden, allerdings nicht mit weit über 3.000 Besuchern, sondern mit der genehmigungsfähigen Anzahl von 1.740 Gästen bei Normalbelegung.

Mängel schon länger bekannt?

OB Dr. Gribl hat die Verwaltung inzwischen angewiesen, aufzuarbeiten, seit wann zumindest Teile der gravierenden Sicherheitsmängel verantwortlichen Personen bekannt gewesen sind. Wirtschaftsreferent Andreas Bubmann wurde beauftragt, im nächsten Wirtschaftsausschuss einen Grundsatzbeschluss zur Generalsanierung der Kongresshalle vorzubereiten, um schnellstmöglich die Sicherheitsprobleme angehen zu können.

Hintergrund: Versammlungsstättenverordnung



Am 1.1.2008 ist in Bayern eine neue Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in Kraft getreten. In der neuen VStättV werden keine Detailregelungen mehr beschrieben sondern Anforderungen und Schutzziele. Das “Wie” für die Erreichung der Schutzziele liegt in der Verantwortung der Verantwortlichen und erfordert entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Die Bayerische Bauordnung lässt Abweichungen von technischen Baubestimmungen zu, wenn das Schutzziel trotzdem erfüllt wird. Solche Abweichungen bedürfen jedoch einer Gefährdungsbeurteilung.



Neu in der VStättV ist, dass die Verantwortung nun grundsätzlich den Betreiber des Gebäudes trifft. Die Verantwortlichkeit ist umfassend, bezieht sich auch auf die Betriebsvorschriften und ist bußgeldbewehrt. Die Wahrnehmung der Pflichten erfordert die gezielte Organisation der Sicherheit durch den Betreiber. Für die meisten Neuregelungen baulicher Art gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die neuen Betriebsvorschriften (z.B. zu Bestuhlungen und Abschrankungen) müssen jedoch sofort umgesetzt werden.



Suche in der DAZ

  

DAZ Archiv

Oktober 2024
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031