Kö-Umbau: „Fehlender Verfahrensschritt jederzeit nachholbar“
Stadt legt Bebauungsplan zum Königsplatz noch einmal aus und holt somit den vom VGH-Urteil beanstandeten fehlenden Verfahrensschritt nach
Der Bebauungsplan zum Königsplatz war wegen eins formalen Fehlers vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) beanstandet worden. Der Bebauungsplan hätte vor dem abschießenden Satzungsbeschluss nochmals ausgelegt werden müssen. Grund dafür ist, dass die Planungen dahingehend geändert wurden, um die räumlichen Verhältnisse für die im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße („Bypass“ für Notfallsituationen) zu schaffen. Dieses wird erkennbar durch die geringfügige Verschiebung der Lage der Baumreihe beim Ihle-Café (in der Grafik rot markiert).
Keine zeitlichen Verzögerungen
„Es bleibt dabei. Die Beanstandung durch den VGH betrifft einen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist und von der Stadt auch nachgeholt wird“, so Baureferent Gerd Merkle in einer Pressemitteilung der Stadt vom vergangenen Donnerstag. Die Stadt bereitet nun die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zum Königsplatz vor. Da der Stadtrat den Bebauungsplan beschließen muss, wird es vermutlich Anfang 2012 zu einer erneuten Beschlussfassung kommen. Zeitliche Verzögerungen des Projekts entstehen nicht. „Erfreulich ist, dass weitere von den Antragstellern vorgebrachte Argumente gegen die Planung vom Gericht nicht beachtet wurden“, so Baureferent Merkle.