Klimacamp: Muss OB Weber als Zeugin vor Gericht aussagen?
Für das Aufhängen eines Banners am Augsburger Rathaus im August 2021 erhielt Klimacamp-Aktivist Kim Schulz einen Strafbefehl der Augsburger Staatsanwaltschaft über 1600 Euro gegen den Aktivist Kim Schulz (25) Widerspruch einlegte. Daraus resultiert nun am 4. Mai eine Verhandlung am Augsburger Amtsgericht (9:00 Uhr im Sitzungssaal 146 Gögginger Straße 101).
Das Banner klärte über die jährlichen CO2-Emissionen der Stadt Augsburg seit 1990 auf und zeigte eine Prognose der zukünftigen Emissionen auf Basis der gegenwärtigen Entwicklung sowie den zur Einhaltung der 1,5°-Grenze nötigen Reduktionspfad auf. “Für die jüngeren Jahre mussten wir dazu verschiedene Quellen kombinieren, da die Stadt diese nicht übersichtlich selbst zusammenstellt. Das Banner wurde eine halbe Stunde später von der Stadt entfernt”, so Klimacamp-Sprecher Ingo Blechschmidt, der das Verfahren als ein “politisches Verfahren” bewertet. Es gehe, so Blechschmidt, um eine Banner-Aktion, die kriminalisiert wurde, während viele andere dokumentierte Banner-Aktionen auch am Rathaus nicht in den Fokus der Staatsanwalt gerieten.
Daraus entspringt nun seitens der Klimaaktivisten die Spekulation, dass dies mit dem Inhalt des beanstandeten Banners zu tun haben könnte. Aus diesem Grund beantragten die Klimacamper die Vorladung von OB Eva Weber als Zeugin. Ob das Augsburger dem Antrag stattgibt ist noch nicht entschieden.