DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Samstag, 04.05.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Klima und Gesellschaft

Klimacamp: FDP unterstellt Stadt willkürliches Verwaltungshandeln

Am morgigen 1. Juli 2023 jährt sich die Gründung des „Klimacamps“ in Augsburg zum dritten Mal. Für die FDP Augsburg ein Grund, die Stadt in die Pflicht zu nehmen. Diese lange Aufenthaltsdauer sei nur auf den Zwang zum Koalitionsfrieden zwischen CSU und Grünen zurückzuführen. 

© DAZ

Es gehe den Augsburger Liberalen in Sachen Klimacamp nicht um das Engagement der vorwiegend jungen Menschen im Camp, sondern um die Untätigkeit der Stadt. Die FDP Augsburg sieht durch die Themenausweitung des Camps den Charakter als Dauerdemonstration zum Klimaschutz in Frage gestellt und erwartet von der Stadt Augsburg, dass sie dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – einem Kernstück des Rechtsstaatsprinzips – durch Erlass eines weiteren Räumungsbescheids Geltung verschafft.

„Zunächst mein persönlicher Respekt und Anerkennung an alle, die seit nun drei Jahren das Klimacamp am Laufen halten und bei Wind und Wetter vor Ort sind“, so der Kreisvorsitzende der FDP Augsburg Ralf Neugschwender. Aber der Augsburger FDP-Chef meint nun, dass die Aktivisten überziehen: „Stand in der Anfangszeit wirklich noch das Ziel des Klimaschutzes im Mittelpunkt, so haben sich die Themen des Camps so ausgeweitet, dass man das Klimacamp bald in „Camp für Gesellschaftskritik“ umbenennen müsste.“ So unterstütze das Camp Aktionen zu „Oben ohne von Frauen“, führe Kletterworkshops durch oder äußere sich zum Wohnraum in Augsburg. „Die Stadt Augsburg muss jetzt klären, ob es sich bei dem Camp noch um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung auf öffentlichem Grund handelt“, so die Forderung der Liberalen. Zwar habe der Bayerische Verwaltungsgerichthof (VGH) eine Räumung des Camps zehn Tage nach Errichtung abgelehnt und das Camp für diesen kurzen Zeitraum noch als Versammlung eingestuft. Bereits damals habe das Gericht ausdrücklich erklärt, dass der VGH damit keine Aussage über die Zulässigkeit einer langfristigen Aktion treffe.

„Fakt ist also, dass die Stadt bis zum heutigen Tag das Camp duldet, obwohl völlig unklar ist, ob das Klimacamp überhaupt noch eine verfassungsrechtlich geschützte Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist“, so Neugschwender. „Dieses Leben in der Grauzone ist nur auf den Zwang zum Koalitionsfrieden zwischen CSU und Grünen zurückzuführen. Die Wahrung des Koalitionsfriedens ist aber keine ausreichende Rechtsgrundlage für die dauerhafte Errichtung eines Camps auf dem Fischmarkt, sondern letztlich willkürliches Verwaltungshandeln“.