Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen kommunale Corona-Ausschüsse erfolgreich
Knapp 30 Kommunalpolitiker, unter ihnen der Augsburger Stadtrat Frederik Hintermayr, hatten Klage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht – und waren dabei erfolgreich.
Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse während der Corona-Pandemie stellten für die Kläger einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgte dieser Rechtsauffassung und hat die mögliche Einsetzung von „Corona-Ausschüssen“ – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit gemäß der Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt.
Stadtrat Hintermayr (Linke) wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie. Neben den Regierungsparteien hatten im Landtag auch die Oppositionsparteien von FDP und SPD dem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt, die Grünen enthielten sich. „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Das Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung, sondern auch für die Opposition im bayerischen Landtag. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat“, so Frederik Hintermayr.