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Mittwoch, 26.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kein Rechtsanspruch auf Hitzefrei im Büro

Mediterrane, wenn nicht sogar tropische Verhältnisse lassen in diesen Tagen so manches Büro zur Sauna werden, insbesondere wenn Anzug und Krawatte zur Standardausrüstung gehören. Schulkinder dürfen per Gesetz Hitzefrei bekommen. Für die Arbeitswelt sieht dies anders aus. Darauf wies die IHK Schwaben gestern hin.