Inningen: Anklageerhebung wegen Hakenkreuz auf dem Dach
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Augsburger im Alter von 30 und 31 Jahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Strafrichter des Amtsgerichts Augsburg erhoben
Den im Ermittlungsverfahren geständigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, das Dach eines Hauses in Inningen mit einem Hockdruckreiniger so gereinigt zu haben, dass die gesäuberten Dachpfannen ein Hakenkreuz bildeten, das bis Mitte Januar diesen Jahres deutlich sichtbar war, bzw. als Hausbesitzer dieses gut sichtbare Symbol der NSDAP geduldet und nicht entfernt zu haben. Das Strafgesetzbuch sieht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. – Termin zur Hauptverhandlung wurde bestimmt auf den 13.06.2018, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 142 im I.OG im Strafjustizzentrum in der Gögginger Straße 101.