Haushalt 2011: Stadtrat stimmt den Genehmigungsauflagen der Regierung von Schwaben zu
Der Stadtrat beschloss am vergangenen Donnerstag, die Vorlage des Finanzausschusses bezüglich der Auflagen der Regierung von Schwaben (RvS) für den Haushalt 2011 anzunehmen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Sparstrategie aus dem Hause Hermann Weber. Die haushaltslose Zeit des laufenden Jahres findet nach der 33:23 Zustimmung in dieser Woche ihr Ende.
In der Debatte über die Streich-Prioritäten der Stadt wurden die weltanschaulichen Differenzen der Oppositionsparteien deutlich. Während die SPD der Stadt die Gefolgschaft zuvorderst verweigerte, weil sie die fünfprozentige Kürzung der Zuschüsse an die Vereine und Verbände nicht mitmachen wollte, verweigerten die Linken ihre Zustimmung aus Prinzip, weil die Stadtregierung sich bei der Haushaltserstellung nicht an die Gewerbesteuer heranwagte. Christian Moravcik, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, mahnte in seiner Rede ein konzeptgesteuertes Sparen an. Deutlicher als mit den kurzfristig bewilligten Zuschüssen für das Maxfest 11 und den Kürzungen der Zuschüsse für Vereine könne man die Konzeptlosigkeit beziehungsweise nicht vorhandene Schwerpunkte laut Moravcik beim Sparen kaum darstellen.
Gießkannenprinzip und Rasenmähermethode
Die Kritik der Opposition lässt sich mit zwei klassischen Chiffren zusammenfassen, die beinahe in jedem Jahr, bei jeder Haushaltsdebatte von jeder Opposition in den Ring geworfen werden. Ausgegeben werde das Geld der Steuerzahler nach Gießkannenprinzip, gespart nach Rasenmähermethode. Nicht wesentlich anders argumentierten die Freien Wähler, die aber den Finanzkurs der Stadtregierung in seiner Gesamtheit nicht gefährden wollten, und deshalb für die Vorlage stimmten. Wie bereits berichtet, genehmigte die Regierung von Schwaben den aktuellen Haushalt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kernauflage war eine Haushaltssperre von 8 Millionen Euro, die nun vom Stadtrat goutiert wurde. Der Haushalt der Stadt Augsburg 2011 wird am 3. Juni im Amtsblatt veröffentlicht – und somit zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig.