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Dienstag, 13.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Überstunden-Affäre

Gutachten zur Überstunden-Thematik: Merkles Überstundenansprüche sind berechtigt

Das vom Stadtrat beauftragte Gutachten zur Prüfung von Zeitguthaben durch die international renommierte Fachanwaltskanzlei ADVANT Beiten liegt vor und wurde heute im nichtöffentlichen Teil des Stadtrats erörtert.

Gerd Merkle – Foto: DAZ

Im Kern vertritt die Fachanwaltskanzlei ADVANT Beiten die Rechtsauffassung, dass Gerd Merkle seinen Überstundenausgleich im Anschluss an die Amtszeit als kommunaler Wahlbeamter) zustehe und nach Erreichen des Renteneintrittsalters einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich habe. Das Gutachten stellt fest, dass die verfahrensgegenständlichen Überstunden von Herrn Gerd Merkle wirksam festgeschrieben wurden und bestätigt den Anspruch. Dies bedeutet, dass die geltend gemachten Ansprüche auf Abgeltung aller geleisteten Überstunden dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.

Gesetzliches Rentenalter als Schnittstelle

Ein Abgeltungsanspruch durch Freistellung bzw. finanzielle Abgeltung auf Grundlage der städtischen Dienstvereinbarung besteht. Eine Abgeltung des Anspruchs kann nach Auffassung der Kanzlei bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters durch tatsächliche Einbringung der Überstunden in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis (also im Anschluss an die Amtszeit als kommunaler Wahlbeamter) erfolgen und im Übrigen nach Erreichen des Renteneintrittsalters durch finanziellen Ausgleich abgegolten werden. Ob Gerd Merkle von seinem gesetzlichen Rückkehrrecht nach Artikel 25 des Kommunal-Wahlbeamten- Gesetz (KWBG) nach Beendigung seiner Tätigkeit als berufsmäßiger Stadtrat im Mai kommenden Jahres Gebrauch macht, wird er zu gegebener Zeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen entscheiden.

FDP fordert Offenlegung des Gutachtens

Dass sich damit die politische Diskussion um die Causa Merkle nicht erledigt hat, belegt das soeben veröffentliche Statement der Augsburger FDP, die auf Offenlegung des Rechtsgutachtens drängt: “Die FDP Augsburg hatte bereits damit gerechnet, dass die mit einem entsprechenden Gutachten beauftragten Münchner Anwälte die Rechtssicht der Stadt nicht in Frage stellen. Die Liberalen fordern die Stadt Augsburg nun auf, den Fall damit nicht einfach zu den Akten zu legen, sondern das hohe Interesse der Öffentlichkeit ernst zu nehmen und wesentliche Inhalte des Gutachtens offenzulegen.” Da viele Bürger in Augsburg in ihrem beruflichen Kontext regelmäßig Überstunden leisten würden, hätten sie ein berechtigtes Interesse zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage Baureferent Merkle 4.900 Überstunden vergütet bekommen solle, die bis ins Jahr 1994 zurückreichen, so die Augsburger FDP, deren Vorsitzender Ralf Neugschwender auf Transparenz drängt. Alexander Meyer, Mitglied des Kreisvorstands und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ergänzt: „Im Gegensatz zur Stadt Augsburg wollten wir immer eine objektive Klärung der Überstundenfrage vor Gericht. Über diesen Weg wäre eine saubere, transparente Entscheidung gefallen, die auch für Rechtsfrieden gesorgt hätte.“ Nun habe man die Situation, dass weiterhin öffentliche Spekulationen darüber im Raum stehen, ob die Auszahlung gerade noch zulässig ist oder wirklich ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht.

„Das von der Stadt Augsburg beauftragte Anwaltsgutachten darf nicht vorrangig den Zweck verfolgt haben, die für die Auszahlung Verantwortlichen rechtlich abzusichern“, argumentiert Meyer. Nachdem die Regierung von Schwaben sowie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Anfrage der FDP im Bayerischen Landtag eine Zuständigkeit der Rechtsaufsicht nicht erkennen konnten, sei eine transparente Kommunikation im Interesse der Stadt, aber auch im Interesse der Person Merkle absolut notwendig. Würde sich die Stadt und Baureferent Merkle insgesamt auf Persönlichkeitsrechte zurückziehen, bliebe ein schaler Beigeschmack, so Meyer abschließend.