Grüne: Fragestellung des Bürgerbegehrens zur Fusion ist nicht zulässig
Die Augsburger Grünen folgen der Argumentation eines „unabhängigen Gutachten“, das sie in Auftrag gegeben haben und gehen davon aus, dass laut dieses Gutachtens eines Rechtswissenschaftlers der Universität Augsburg die Fragestellung der Bürgerinititative rechtlich unzulässig ist. Aus diesem Grund wird die Grüne Stadtratsfraktion einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens einbringen.