Grüne beantragen Resolution zur Sicherung der ARGEN
Die Grüne Stadtratsfraktion hat eine Resolution des Stadtrats zur Sicherung der Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) von Sozialämtern und Arbeitsagenturen beantragt. Der Fortbestand der ARGEN ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr.
Die ARGEN von Sozialämtern und Arbeitsagenturen ermöglichen bisher eine Unterstützung für arbeitslose Menschen aus einer Hand. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. Dezember 2007 wurden sie allerdings für nicht rechtmäßig erklärt. Der Leitsatz des Gerichts lautet:
- “Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.”
Die Fraktionen in Bundestag und Bundesrat sollen mit der beantragten Resolution aufgefordert werden, einer schon ausgearbeiteten Gesetzesänderung zuzustimmen und damit die Arbeitsgemeinschaften weiterhin zu ermöglichen. Die Initiative dafür scheiterte bisher am Widerstand der CDU. Fraktionsvorsitzender Reiner Erben: “Die Zeit drängt. Wenn sich die Große Koalition nicht schnell einigt, ist eine Umsetzung bis zum 1. Janur 2011 nicht mehr möglich.” Das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt, um den § 44b SGB II durch eine andere Regelung zu ersetzen.
“Massive Verunsicherung der Beschäftigten”
Kommt keine Einigung zustande, hätte dies auch für Augsburg fatale Folgen. Dieter Ferdinand, Mitglied im Sozialausschuss: “Die Stadt müsste dann eine Struktur auflösen und abwickeln, die sich gerade erst stabilisiert. Eine massive Verunsicherung der Beschäftigten würde sich dadurch noch verstärken. Dass dies auch negative Auswirkungen auf die KundInnen der ARGE hat, liegt auf der Hand.”
» Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 2 BvR 2433/04
“Der Stadtrat von Augsburg fordert die zuständigen Akteure auf der Ebene des Bundes sowohl in der Bundesregierung als auch in den Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, schnellstmöglich den zwischen dem Bundesarbeitsminister Herrn Scholz und den Ministerpräsidenten Herrn Beck und Herrn Rüttgers gefundenen Kompromiss in Form der Regierungsentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes als auch den Gesetzentwurf für eine Ausgestaltung der Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften parlamentarisch zu erörtern, ggf. zu verändern und rechtzeitig zu beschließen, um im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ab dem 01.01.2011 auf gesicherter Grundlage eine einheitliche Leistungsgewährung und Förderung der Menschen im SGB II zu garantieren.”
» Der gesamte Antrag samt Begründung