FDP und Pro Augsburg gegen Verbot von Kurzzeitvermietung
In Augsburg wird die Diskussion um eine Zweckentfremdungssatzung aktuell sehr intensiv geführt. Die Grünen sind dabei die treibende Kraft hinter dieser Forderung, stoßen jedoch auf politischen Widerstand. Jetzt melden sich auch FDP und Pro Augsburg zu Wort.
Von Bruno Stubenrauch

Wenn Wohnraum zur Ferienwohnung wird: Vermietung über Airbnb (Symbolbild)
Kern der Grünen Forderung ist eine Satzung, die es der Stadt ermöglicht, rechtlich gegen die zweckfremde Nutzung von Wohnraum vorzugehen. Konkret geht es um spekulativen Leerstand über mehr als sechs Monate, um gewerbliche Umnutzung und um die dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung über Plattformen wie Airbnb, die dem regulären Mietmarkt Wohnraum entzieht.
Im Streit um die Forderung der Grünen nach einer Zweckentfremdungssatzung positionierten sich FDP und Pro Augsburg am Montag klar gegen ein Verbot von Kurzzeitvermietungen in Augsburg. Wohnraum entstehe nicht durch zusätzliche Verbote und Bürokratie, sondern durch Neubau und Nachverdichtung, betonen beide Gruppierungen.
Nicht Airbnb ist das Problem
„Augsburg hat ein Wohnungsproblem – für Geringverdiener ebenso wie für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen“, erklärt OB-Kandidatin Iris Steiner (FDP/Pro Augsburg). Doch ein Verbot von Plattformen wie Airbnb sei keine Lösung. Ein städtisches Gutachten zeige, dass lediglich rund 100 von insgesamt 160.000 Wohnungen dauerhaft als Kurzzeitunterkünfte angeboten würden – das entspreche 0,06 Prozent des Bestands.
Zugleich würde die Kontrolle eines solchen Verbots laut Gutachten sechs neue Vollzeitstellen in der Verwaltung erfordern. Die jährlichen Personalkosten von rund 475.000 Euro stünden in keinem Verhältnis zum möglichen Effekt, so Steiner.
Stattdessen setzen FDP und Pro Augsburg auf pragmatische Maßnahmen: Bestehende Wohngebäude sollen leichter aufgestockt werden können. Zudem sollen eingeschossige Supermärkte und große Parkplatzflächen verstärkt in Wohnanlagen umgewandelt werden – mit Gewerbe im Erdgeschoss, Parkplätzen im Untergeschoss und Wohnungen darüber. Als Beispiel nennen sie den Rewe-Markt am Jakobertor, wo dieses Modell wirtschaftlich funktioniere.
Der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss hält die Wirksamkeit einer Zweckentfremdungssatzung für fraglich und hat am 23. Februar die Ablehnung empfohlen; auch er adressiert als Hauptursache für den Wohnungsmangel den zu geringen Neubau.