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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

FDP: Auszahlung an Merkle darf nur erfolgen, wenn Anspruch gerichtlich festgestellt wird

Die FDP Augsburg fordert, dass eine Auszahlung von Geldern für Überstunden an Merkle nur erfolgt, wenn der Anspruch gerichtlich durch ein Urteil in der Sache festgestellt ist

Foto: DAZ

„Der Versuch der Stadt Augsburg, sich aus der bayerischen Staatsverwaltung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auszahlung der Überstunden zu holen, ist gescheitert. Die Verantwortung für diesen Vorgang müssen Oberbürgermeisterin Weber und Personalreferent Pintsch übernehmen“, so Ralf Neugschwender, Kreisvorsitzender der FDP Augsburg.

Bei ihrer groß angekündigten Prüfungsanfrage habe die Stadt wohl übersehen, dass die Regierung von Schwaben für derartige Prüfungen überhaupt nicht zuständig ist. „Jeder sieht inzwischen, dass die Stadt keine rechtlich tragfähige Erklärung für die Zahlung von über 200.000 Euro an Merkle liefert. Die Stadt selbst hat durch die Anfrage bei der Regierung zum Ausdruck gebracht, dass rechtliche Zweifel bestehen. Da es weiterhin viele offene Fragen für eine Auszahlung gibt, darf aus unserer Sicht kein Geld fließen“, sagt Alexander Meyer, Mitglied des Kreisvorstands der FDP Augsburg und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Stadt Augsburg verfüge über ausreichend juristischen Sachverstand, um die Rechtsfragen im Fall Merkle zu beantworten. „Wenn berechtigte Zweifel bleiben, gibt es nur eine richtige Entscheidung: Eine Auszahlung muss unterbleiben. Herrn Merkle steht der Rechtsweg offen, wenn er die Ansprüche für berechtigt hält“, so Meyer. Nach wie vor stehe die Vermutung im Raum, dass ein Mitglied der Stadtregierung durch eine äußerst großzügige Interpretation der Rechtslage mit einer üppigen Leistung bedacht werden soll.  Fragwürdig sei deshalb auch, dass die Stadt nun Rechtsgutachten bei anderen staatlichen Stellen anfordert, um die geplante Auszahlung zu rechtfertigen.

„Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jede Partei die Kosten ihrer Rechtsberatung selbst zu tragen hat. Wenn jetzt Gutachten auf Kosten der Stadt oder des Freistaats erstellt werden, die einen Anspruch von Herrn Merkle rechtfertigen sollen, dann ist das schon ungewöhnlich. Kein Arbeitgeber käme auf die Idee, einem Mitarbeiter, der über 200.000 Euro für Überstunden fordert, auch noch ein Rechtsgutachten zu bezahlen, mit dem der Anspruch begründet wird“, erläutert Meyer.