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Dienstag, 19.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Fall Merkle: FDP-Kanonade gegen Stadt und Regierung von Schwaben

Die FDP Augsburg/Schwaben kritisiert die Vorgänge bezüglich der Überstundenforderung Gerd Merkles scharf. Augsburgs Baureferent Gerd Merkle und die Stadt Augsburg standen wochenlang in der Kritik wegen Merkles Ansinnen, sich von der Stadt Augsburg 4.933 Überstunden (von 1994 bis 2008) als Geldwert auszahlen zu lassen (229.000 Euro).

Mit seiner Überstundenforderung hat es Augsburgs Baureferent auf die Titelseite der BamS geschafft Foto: DAZ

Die Stadt kam Merkle dabei entgegen und fand, dass seine Forderung rechtens sei, ließ ihre Rechtsauffassung allerdings von der Regierung von Schwaben überprüfen, die nach vier Wochen Bescheid gab, nicht zuständig zu sein. Daraufhin beauftragte die Stadt Augsburg eine Münchner Kanzlei, ein Anwaltsgutachten zu verfassen. Davon wurde in der letzten Maiwoche der Stadtrat unterrichtet. Dies rief nun heute die FDP auf den Plan.

Der schwäbische Landtagsabgeordnete Dr. Dominik Spitzer hat zum Fall Merkle(FDP) eine Anfrage im Bayerischen Landtag gestellt, um die Frage der Rechtsaufsicht zu prüfen. Dass die Staatsregierung nun die Causa Merkle als „nicht aufsichtsrelevant“ einstufte, wirft für die Augsburger Liberalen einige grundsätzliche Fragen auf.

„Warum beauftragt die Stadt Augsburg ein teures Anwaltsgutachten im Fall Merkle statt den Fall kostenlos von dem für solche Fragen zuständigen und neutralen Arbeitsgericht klären zu lassen?“, fragt Alexander Meyer, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Meyer macht deutlich, dass vor einem Arbeitsgericht die Frage gestellt würde, ob CSU-Referent Gerd Merkle einen rechtmäßigen Anspruch hat und falls dies der Fall sei, die rund 230.000 Euro für Überstunden ausbezahlt werden müssen. Anders, so Meyer, stelle sich aber das Vorgehen der Stadtregierung dar. Hier scheine die Zielrichtung eine andere zu sein: „Der Stadtregierung geht es anscheinend um eine ganz andere Frage, nämlich: Dürfen die rund 230.000 Euro an einen verdienten Kollegen und Parteifreund ausbezahlt werden, ohne dass den Verantwortlichen deshalb rechtliche Konsequenzen drohen?“

„Vor dem Arbeitsgericht würde geklärt, ob es sich um eine notwendige Ausgabe der Stadt handelt, weil ein Rechtsanspruch darauf besteht. Mit dem Gutachten wird dagegen geklärt, ob sich die Verantwortlichen beim großzügigen Umgang mit Steuergeld noch im Rahmen geltenden Rechts bewegen. Und dieser Rahmen ist in Deutschland sehr weit gefasst, einen Straftatbestand der Haushaltsuntreue gibt es nicht“, erläutert Meyer.

Ob die Stadt diesen weiten Spielraum überschreiten würde, sei Aufgabe der Prüfung durch die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht. „Aus unserer Sicht stiehlt diese sich jedoch aus der Verantwortung. Die Regierung von Schwaben hat die Prüfung abgelehnt und auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat auf eine entsprechende Anfrage des liberalen Landtagsabgeordneten Dr. Dominik Spitzer mitteilen lassen, dass das Thema „nicht aufsichtsrelevant“ ist“.

Für die FDP Augsburg sei diese Rückäußerung unverständlich. „Wenn die schwarz-grüne Stadtregierung behauptet, ein Anwaltsgutachten diene der Transparenz, ist das aus meiner Sicht ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Das Gutachten dürfte kaum veröffentlicht werden, selbst die Fragestellung ist uns unbekannt“, so Ralf Neugschwender, Kreisvorsitzender der FDP Augsburg.

Meyer ergänzt: „In einem Rechtsstaat sind Gerichte die zuständige und unabhängige Institution zur Klärung solcher Ansprüche. Privatgutachten dienen dazu, die Position einer Seite zu stützen. Besonders absurd im Fall Merkle ist, dass hier der Arbeitgeber ein Gutachten aus Steuermitteln bezahlt, um die Ansprüche eines Mitarbeiters zu untermauern.“