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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Doppel-NEIN beim Bürgerentscheid: So geht’s richtig

In einer Woche sollen die Augsburger eigentlich zwischen einem Königsplatz mit und ohne Tunnel entscheiden. Immer mehr Bürger wollen aber weder den Vorschlag der Bürgerinitiative noch den des Stadtrats umgesetzt sehen. Die DAZ hat beim Bürgeramt nachgefragt, wie in diesem Fall der Stimmzettel auszufüllen ist.

Während die Motivlage beim Tunnel-Begehren für die meisten Bürger eindeutig ist, scheiden sich für eine beachtliche Minderheit beim Vorschlag des Stadtrats inzwischen die Geister: Grund ist die “vorsorgliche Entlastungsstraße”, um die im Ratsbegehren der Entwurf des Bebauungsplans 500 zum Kö erweitert wurde und die in der vergangenen Woche heftig in die öffentliche Diskussion geriet. Für viele Tunnelgegner wird durch den “Bypass” das klare Konzept des autofreien Königsplatzes aus dem Ideenwettbewerb bis zur Unwählbarkeit verwässert. So empfiehlt die Grüne Jugend ein Doppel-NEIN bei der Abstimmung (DAZ berichtete), ebenso die Augsburger LINKE.

Verwässerte Idee: “autofreier Kö” mit vorsorglicher Entlastungsstraße

Mit zweimal NEIN ist der Stimmzettel allerdings noch nicht abgearbeitet. Der Bürger hat nämlich drei Stimmen. Eine Stichfrage verlangt die Entscheidung, welcher der Bürgerentscheide gelten soll, wenn beide – Tunnel und tunnelfreier Kö mit Entlastungsstraße – jeweils mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten. Hier kommen die beiden Gruppierungen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Die LINKEN empfehlen, die dritte Frage frei zu lassen, die Grüne Jugend rät bei der Stichfrage zu einem Kreuz für das Ratsbegehren – als “geringeres Übel”.

Die Lösung: zweimal NEIN, einmal LEER

Auch mit leerer Stichfrage gültig: Stimmzettel mit Doppel-NEIN

Auch mit leerer Stichfrage gültig: Stimmzettel mit Doppel-NEIN


Einem “Übel” muss jedoch niemand seine Stimme geben. Die Stichfrage kann tatsächlich unbeantwortet bleiben, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird und die beiden Nein-Stimmen verloren gehen. Dies ergab eine Anfrage der DAZ beim Bürgeramt. Unsere Frage “Ist ein Stimmzettel komplett ungültig, wenn zwar die Fragen 1 und 2 (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) jeweils in gültiger Form angekreuzt sind, aber bei der Stichfrage nichts angekreuzt wird?” wurde von Bürgeramts- und Wahlleiter Klaus Sulzberger eindeutig beantwortet: “Nein! In diesem Fall werden die Ergebnisse der Fragen 1 und 2 ausgewertet; die Stichfrage wird als “leere” und damit ungültige Stimme gewertet.”

Es ist sogar möglich, nur eine der beiden ersten Fragen zu beantworten, zum Beispiel gegen den Tunnel zu stimmen und die Frage nach dem “Bypass”-Kö und die Stichfrage unbeantwortet zu lassen. In diesem Fall wird nur die angekreuzte Frage gewertet, die beiden anderen Stimmen werden als “leer” und damit ungültig gewertet, so Klaus Sulzberger.

» Kö-Abstimmung: Doppel-Nein von der Grünen Jugend