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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Recht und Politik

FDP: Stadt soll in Sachen Klimacamp für juristische Klarheit sorgen

Die Augsburger FDP will Klarheit darüber, ob Dauerkundgebungen wie das Klimacamp eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung darstellen

Klimacamp © DAZ

„Die Niederlage der Stadt Augsburg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat allen deutlich gemacht, dass es dringend eine klare rechtliche Bewertung braucht, ob Dauerkundgebungen wie das Klima-Camp dauerhaft vom Versammlungsrecht geschützt sind oder nicht”, so der FDP-Kreisvorsitzende Ralf Neugschwender. Neugschwender kritisiert in diesem Zusammenhang die Grünen: „Das Gerichtsurteil ist weder als guter Tag noch als schlechter Tag für die Klimaschutzbewegung zu bewerten, sondern schlicht ein Urteilsspruch über einen ergangenen Bescheid der Stadt. Dieser städtische Räumungsbescheid vom 10. Juli 2020 war rechtswidrig. So ist bestätigt worden, dass das Camp in den ersten zehn Tagen seines Bestehens als Demonstration anzusehen war.”

„Monatelang wurde auf dem rechtswidrigen Bescheid beharrt, weil grundsätzlich geklärt werden solle, ob Dauerkundgebungen über Jahre hinaus möglich sind. Mit einem Bescheid, der nur einen Zeitraum von zehn Tagen betrifft, war das aber gar nicht möglich”, so Alexander Meyer, FDP-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt. “Um die Frage der Dauerkundgebung überhaupt zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens zu machen, hätte die Stadt einen zweiten Bescheid erlassen müssen, der einen längeren Zeitraum umfasst. So wäre die Frage der Dauerkundgebung überhaupt erst entscheidungsrelevant geworden, so Meyer weiter, der dabei Ordnungsreferen Frank Pintsch in Schutz nimmt: „Vermutlich wusste Frank Pintsch als Jurist das auch”.

Deshalb sei auch zu klären, ob die schwarz-grüne Spitze der Stadtregierung aus Gründen des Koalitionsfriedens den Erlass eine zweiten Bescheides unterlassen habe und den Referenten sehenden Auges vor  Gericht scheitern ließ.