Coronakrise
Coronavirus in Augsburg : 31 Neuinfektionen — 7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 47,9 – – Neue Lockerungen und Verschärfung der Maßnahmen
Die Stadt Augsburg meldet 31 neue Covid-19-Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 25. Februar.
Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 12.246 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 11.583 Personen gelten als genesen, 334 sind aktuell infiziert, 329 Personen sind verstorben. Beim 329. Todesfall, der dem Gesundheitsamt am Donnerstag, 25. Februar, bestätigt wurde, handelt es sich um eine weibliche Patientin, Jahrgang 1940. Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 47,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 52,8.
Maskenpflicht wird wieder strenger vollzogen
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für das Essen, Trinken oder Rauchen vor (vgl. § 1 Abs. 2 der 11. BayIfSMV). Bisher hat die Stadt Augsburg diese Regelung weniger streng als in der 11. BayIfSMV festgeschrieben vollzogen. Insbesondere im Zusammenhang mit der wärmer werdenden Witterung wurde dieser großzügige Vollzug jedoch zuletzt vermehrt ausgenutzt, um keine Maske zu tragen. Der Ordnungsdienst der Stadt Augsburg wird die Vorgaben der bayerischen Verordnung aus Gründen des wichtigen und notwendigen Infektionsschutzes ab sofort strenger vollziehen und Verstöße dagegen entsprechend ahnden. In einer Übergangsfrist bis einschließlich 05. März wird auf die neuen Vorgaben hingewiesen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist nur zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist. Von der Maskenpflicht sind außerdem Kinder bis zum sechsten Geburtstag befreit.
Befreit davon sind auch Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes enthält.
Die Stadt Augsburg weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die geltenden Abstand- und Hygieneregeln hin sowie auf die Kontaktbeschränkung (1 Haushalt + 1 haushaltsfremde Person).
Änderung der 11. BayIfSMV und neue Augsburger Allgemeinverfügung
Mit Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutz- Maßnahmenverordnung vom 24. Februar wurden für Bayern weitere Lockerungen ab dem kommenden Montag festgelegt. Neben Friseursalons dürfen ab dem 1. März weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe – darunter Fußpflege, Maniküre oder Kosmetik – sowie Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte unter Schutzauflagen öffnen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage- Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet (damit nach aktuellem Stand auch in Augsburg), kann ab dem 1. März außerdem wieder Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht stattfinden. Dabei ist der Mindestabstand von 2 Metern zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülerinnen und Schülern sowie vom Personal eine Maske zu tragen.
Die Themen Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten und Musikunterricht sind durch die letzte Änderung der 11. BayIfSMV bayernweit geregelt und bedürfen keiner lokalen Regelung mehr. Eine entsprechende Anpassung der Augsburger Allgemeinverfügung wurde am heutigen Freitag u.a. auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht.