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Dienstag, 20.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Brandmiller im Feuer

Kommentar von Siegfried Zagler

Die halbe Million Euro, die aus der Rücklagenkasse des Augsburger Stadtjugendrings „aufgezehrt wurde“, so der Präsident des Bayerischen Stadtjugendrings, Matthias Fack, sind nicht verschwunden. Das könne man deshalb nicht sagen, weil man schließlich wisse, wohin das Geld gelandet sei. „Das Geld ist nicht für jugendfremde Leistungen ausgegeben worden, sondern für Projekte der Jugendarbeit.“

Allerdings nicht nur ein Teil, wie vorgesehen, sondern eben alles. – „Das Geld des SJRs ist nicht einfach verschwunden, es haben jetzt eben nur andere.“ Dieses leicht veränderte (und ein wenig abgedroschene) Bonmot stammt aus einem Hollywood-Drehbuch der Achtziger, als man die Umtriebe der Finanzmärkte noch verstehen wollte und zu skandalisieren verstand. Der Finanzskandal des Augsburger Stadtjugendrings wird, soviel steht fest, die zuständigen Gerichte über den Tag hinaus beschäftigen. „Wer ist wem gegenüber regresspflichtig?“, so lautet die zu klärende Frage, die derzeit im Raum steht. Man muss kein Meister der Exegese sein, um aus der Presseerklärung des Bayerischen Jugendrings (BJR) heraus lesen zu können, dass sowohl SJR-Geschäftsführer Helmut Jesske als auch der erste Vorstand Raphael Brandmiller damit zu rechnen haben, dass sie der BJR nicht nur in der Verantwortung sieht, sondern möglicherweise auch ein rechtliches Verfahren gegen sie einleiten wird. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass dem BJR kaum etwas anderes übrig bleibt, wenn er die Angelegenheit konsequent zu Ende denkt. Falls der BJR zu der Rechtsauffassung kommen sollte, dass Geschäftsführung und Vorstand in der Regresspflicht stehen und die zuständigen Gerichte diese Rechtsauffassung bestätigen sollten, wäre das für Brandmiller und Jesske ein schwerwiegender Makel in ihrer Vita, wohl aber keine persönliche Katastrophe, weil man davon ausgehen darf, dass Geschäftsführer wie Vorstand gegen Unbill dieser Art versichert sind. Helmut Jesske hat längst reagiert und seine politischen Ambitionen beerdigt, indem er seine Landtagskandidatur zurück gezogen hat.

Raphael Brandmiller hat bis heute noch nicht begriffen, dass seine politische Karriere nicht durch das SJR-Desaster beendet wurde, sondern durch seinen Umgang damit. Nicht eine überforderte Mitarbeiterin in der Kassenleitung hat Brandmillers Polit-Karriere beendet bevor sie anfing, sondern er selbst. Er hielt an der Option der Grünen OB-Kandidaten-Weihe fest, obwohl er mitten in der Urabstimmung urplötzlich in der Schusslinie stand. Ein unsensibler Fauxpas, für den er von den Grünen Mitgliedern abgestraft wurde. Wesentlich schwerer wiegt allerdings der Umstand, dass sich Raphael Brandmiller nach Bekanntwerden der Affäre forsch und falsch nach vorne verteidigt hat, indem er in dieser Angelegenheit seine Nichtzuständigkeit über die Struktur und die Satzung des BJR erklärte. Liest man sich die 130-seitige Satzung jedoch genau durch, dann fällt auf, dass Brandmiller die Satzung des BJRs entweder falsch verstanden hat oder eben – mit der Absicht die Öffentlichkeit und die eigene Partei in die Irre zu führen – nur die ihn scheinbar entlastenden Textpassagen vorstellte. Die Realität sieht anders aus. Die Satzung des BJRs sieht eine verschränkte Verantwortung von Geschäftsführung und Vorstand, insbesondere des Vorsitzenden vor – und dies unmissverständlich. Brandmillers irrwitziger Versuch, sich selbst weiß zu waschen, um zugleich mit dem Finger auf andere zu zeigen, ließ nicht nur charakterliche Defizite erkennen, sondern sollte sich als tödlicher Fehler in eigener Sache erweisen.

„Brandmiller hat sich selbst verbrannt“, mit diesem armseligen Kalauer sollte man einen Kommentar nicht ausklingen lassen. Dumm ist nur, dass er den Sachverhalt am genauesten trifft. Zum Schluss noch die Feststellung, dass bei den Augsburger Grünen die Causa Brandmiller, soviel lässt sich im Moment sicher konstatieren, zu unerwarteten und kaum reparablen Kollateralschäden geführt hat.