Beschuldigter Baumkontrolleur legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte Ende August einen Strafbefehlsantrag gegen einen 56-jährigen Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wegen des tödlichen Baumunglücks im Juli 2021 erlassen. Damals ist ein 20-Monate altes Kleinkind durch einen umfallenden Baum auf einem Kinderspielplatz in Augsburg-Oberhausen tödlich verunglückt. Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, weshalb es nun zu einem Prozess kommt.
Am 10.07.2021 gegen 10.47 Uhr stürzte auf einem Kinderspielplatz in Augsburg – Oberhausen ein Ahornbaum um und traf ein 20-Monate altes Kind, das sich mit seiner Mutter dort aufhielt. Beide wurden schwer verletzt, das Kind verstarb wenig später im Krankenhaus.
Der Baumkontrolleur wird beschuldigt, bei der letzten Kontrolle des Baumbestandes im Mai 2020 Auffälligkeiten, die Hinweise auf einen Pilzbefall ergaben, nicht bemerkt, weitere Untersuchungen unterlassen und dadurch die fehlende Standsicherheit des Baumes nicht erkannt zu haben. Nach dem Ergebnis umfangreicher Sachverständigengutachten wäre die Gefahr, die von dem Baum ausging, erkennbar gewesen. Das Gericht verhängte in dem Strafbefehl “antragsgemäß eine Verwarnung unter Strafvorbehalt”. In anderen Worten: Die Geldstrafe von 120 Tagessätzen wird zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der besagte Baum sei gemäß der Stadt zuletzt im Mai 2020 begutachtet worden, ohne dass Schäden erkannt und dokumentiert wurden. Die Baumkontrollen finden seit vielen Jahren entsprechend der gültigen Dienstanweisungen statt, so das Umweltreferat. Die Kontrollen von Baumbeständen auf städtischen Spielplätzen würden turnusgemäß alle 12 bis 15 Monate, im Einzelfall auch häufiger, durch geschultes Personal durchgeführt. Die Mitarbeitenden der Stadt folgten damit der Dienstanweisung des Amtes für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen und den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau.
Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte vergangene Woche fristgerecht Widerspruch eingelegt. Das bedeutet, dass es zu einem Prozess kommen wird. Der Termin dafür steht noch nicht fest.