Beratung für Belegschaften in Kurzarbeit
Das Wirtschafts- und das Sozialreferat der Stadt Augsburg richten eine neutrale städtische Stelle zur Qualifizierungsberatung von Belegschaften und Unternehmen in Kurzarbeit ein.
Bei über 19.000 Arbeitnehmern der Region in Kurzarbeit, von denen aber nur 550 weiterqualifiziert werden, war schnelles Handeln gefragt. Zum 15. Juli 2009 wurde deshalb eine neutrale städtische Stelle zur Qualifizierungsberatung von Unternehmen mit Kurzarbeit ins Leben gerufen. Die Beratung ist bei der städtischen Beteiligungsgesellschaft AIP Augsburg Integration Plus GmbH angesiedelt. Das Angebot unterstützt die bestehenden Beratungsleistungen der Agentur für Arbeit sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer.
„Entscheidend für die Zeit nach der Krise ist, was wir Positives daraus mitnehmen können,“ so Wirtschaftsreferent Andreas Bubmann. Laut Sozialreferent Max Weinkamm „muss Arbeitnehmern auch in Krisenzeiten eine Perspektive geboten werden.“ Nur wenn jetzt die verfügbare Zeit im Rahmen der Kurzarbeit sinnvoll für Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werde, könnten Unternehmen der Region nach der Krise wieder auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung hoffen.
Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen
Mit Inkrafttreten der Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 29. Mai 2009 wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert. Somit besteht für Unternehmen auch im Agenturbezirk Augsburg grundsätzlich die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu sichern und die Kurzarbeit entsprechend auf bis zu 24 Monate auszudehnen. „Ein Zeitraum, den wir auf keinen Fall ungenutzt verstreichen lassen dürfen um Belegschaften weiterzubilden und somit auf den Demografischen Wandel und Fachkräftemangel insbesondere nach der Krise vorzubereiten.“ So Dr. Andreas Huber, Geschäftsführer der AIP GmbH.
Die AIP GmbH
Die AIP ist eine städtische Beteiligungsgesellschaft. Ihre Hauptaufgabe liegt in der themenübergreifenden Fördermittelakquise für die Stadt Augsburg und Region Nordschwaben. Dies umfasst die Antragsabwicklung und die Netzwerkpflege von Kooperationspartnern, darüber hinaus erfolgt die Projektkoordination und das Projektmanagement der Förderprojekte in Kompetenzschwerpunkten.
Die AIP ist eine städtische Beteiligungsgesellschaft. Ihre Hauptaufgabe liegt in der themenübergreifenden Fördermittelakquise für die Stadt Augsburg und Region Nordschwaben. Dies umfasst die Antragsabwicklung und die Netzwerkpflege von Kooperationspartnern, darüber hinaus erfolgt die Projektkoordination und das Projektmanagement der Förderprojekte in Kompetenzschwerpunkten.