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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

AfD: Kurt Gribl lässt Hausverbot für Petry juristisch prüfen

Nachdem die Augsburger AfD die von OB Gribl geforderte Ausladung ihrer Bundesvorsitzenden Frauke Petry gestern zurückgewiesen hat, hat Augsburgs Oberbürgermeister den angekündigten Schritt einer juristischen Prüfung bezüglich eines möglichen Hausverbots für Frau Petry heute in die Wege geleitet. Überprüft werde darüber hinaus auch, ob der AfD-Empfang als Gesamteinheit abgesagt werden könne.

Oberbürgermeister Kurt Gribl

Oberbürgermeister Kurt Gribl


Dies gab Kurt Gribl heute auf einer städtischen Pressekonferenz bekannt. Hintergrund dieser Maßnahme sind die laut OB Gribl “rechtswidrigen und verfassungsfeindlichen Äußerungen” Petrys, die in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen am Samstag sagte, dass die Grenzen gegen Flüchtlinge im äußersten Fall auch mit Waffengewalt zu sichern seien. OB Gribl bejahte die Frage, ob Petry erst mit dieser Aussage eine Grenze überschritten habe, die die beiden Linken Stadträte Hutter und Süßmair vor dem Petry-Interview im Mannheimer Morgen als längst überschritten bewerteten, weshalb sie ein Hausverbot Petrys bereits am vergangenen Donnerstag im Stadtrat forderten – erfolglos. Gribl räumte ein, dass er den Antrag als politisches Abgrenzungsmanöver der Linken einschätzte und erläuterte, dass es im Fall Petry eben nicht um parteipolitische Abgrenzungen gehen dürfe, sondern um ein authentisches Signal der Friedensstadt Augsburg, die ihre schutzbedürftigen Belange nicht preisgeben dürfe.

Das Augsburger Rathaus sei ein sensibler Ort, den die AfD-Stadträte so nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Gribl zeigte in diesem Zusammenhang deutliches Unverständnis zu den relativierenden Äußerungen von AfD-Stadtrat Markus Bayerbach, der die Auffassung vertritt, dass Petry lediglich formulierte, was Rechtslage sei. Weder eine inhaltliche Distanzierung noch eine glaubwürdige Relativierung sei seitens der Augsburger AfD erfolgt, so Oberbürgermeister Kurt Gribl. Im Lauf der Woche wird das Ergebnis der juristischen Prüfung erwartet. Möglicherweise ermögliche die Benutzungsordnung des Rathauses die Schutzbedürftigkeit der Stadt, so Gribl auf die Frage, wie groß die Wahrscheinlichkeit einer juristisch gesicherten Absage sei.