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Dienstag, 19.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ärgernis E-Scooter: Abstellen und Ausleihen nur noch an ausgewiesenen Flächen möglich

Die Stadt Augsburg geht mit einem Abstellkonzept gegen das Ärgernis E-Scooter vor

Foto: DAZ-Archiv

Überall und nirgendwo stehen in Städten sogenannte „E-Scooter“ herum. Seit der Zulassung im Jahre 2019 werden E-Scooter genutzt und stehen auch in Augsburg zur Ausleihe durch kommerzielle Anbieter bereit. Dieses sehr individuelle und nicht ganz ungefährliche Bewegungskonzept für eher junge Erwachsene und Jugendliche stößt beim überwiegenden Teil der Städtebewohner auf Kritik: Der E-Scooter behindert den Fußverkehr und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und verschandelt insgesamt das Stadtbild. Auf zwei Anträge der schwarz-grünen Regierungskoalition hin kommt nun in Augsburg Bewegung in die Angelegenheit.

„Oft findet man abgestellte E-Scooter quer vor Wohnungseingängen, mitten auf Gehwegen, vor Eingangstüren der Einzelhändler/innen und in Fußgängerzonen. Vor allem die Sicherheit der Verkehrswege wird damit gefährdet und Fußgänger, Menschen mit Behinderung oder auch Eltern mit Kinderwagen haben es schwer, an den teilweise chaotisch abgestellten/liegenden Scootern vorbei zu kommen“, so Peter Schwab, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU.

Ab Mai 2023 wird ein Abstellen und Ausleihen von E-Scootern in der Innenstadt nur noch in den ausgewiesenen Abstellflächen möglich sein. Die Anbieter werden dazu entsprechende Verbotszonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten.

„Die Ausweisung der E-Scooter-Abstellflächen erfolgt vorzugsweise auf Pkw-Abstellflächen. Insgesamt werden in diesem Zusammenhang 23 Pkw-Parkplätze in Abstellflächen für E-Scooter umgewandelt. Durch diese Umwidmung kommen wir dem Ziel des Fahrradvertrags, 550 Kfz-Parkplätze im Innenstadtbereich anders zu nutzen, um damit den Menschen und anderen Mobilitätsformen in der Stadt mehr Raum zu geben, einen guten Schritt näher”, ergänzt Dr. Deniz Anan, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion. „In anderen Städten haben Abstellflächen für E-Scooter die Situation entscheidend verbessert. Wir werden genau beobachten, inwieweit die neuen Maßnahmen für die E-Scooter auch hier in Augsburg funktionieren und die Regelungen gegebenenfalls nachjustieren. Dabei behalten wir auch andere Städte im Blick, die, wie Nürnberg, nicht nur auf Selbstverpflichtungen setzen, sondern das Abstellen kommerzieller Elektroroller als erlaubnispflichtige Sondernutzung behandeln.“ So die Stellungnahmen der beiden Regierungsparteien, die diesen Erfolg auf ihre Fahnen schreiben.