„Liegender Akt“: Gunther von Hagens zieht Klage zurück
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern mitteilte, hat Gunther von Hagens seine Klage gegen die Stadt im Zusammenhang mit dem „Liegenden Akt“ zurückgezogen.

In der juristischen Auseinandersetzung um ein weiteres Sex-Plastinat, den „Schwebenden Akt“, war Gunther von Hagens ebenfalls im Eilverfahren gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Darstellung als deutlichen Verstoß gegen die Menschwürde verurteilt. „Eine sehr grundsätzliche Entscheidung, über die ich froh bin. Die Menschenwürde ist unantastbar, dafür treten wir hier in Augsburg ein und deshalb möge der Plastinator nun auch in Frieden ziehen“, so der OB mit Blick auf das Ausstellungsende.