Sozialticket: Stadt muss neu entscheiden
Der Stadtratsbeschluss in Sachen Sozialticket vom Januar 2014 ist hinfällig. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat vier Klägern Recht gegeben, deren Antrag auf ein Sozialticket abschlägig entschieden wurde. Die Stadt kann nun Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München einlegen oder dem Stadtrat einen neuen Beschluss vorlegen.