Sozialticket: Stadt muss neu entscheiden
Der Stadtratsbeschluss in Sachen Sozialticket vom Januar 2014 ist hinfällig. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat vier Klägern Recht gegeben, deren Antrag auf ein Sozialticket abschlägig entschieden wurde. Die Stadt kann nun Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München einlegen oder dem Stadtrat einen neuen Beschluss vorlegen.
Bei den Klägern handelt es sich um arbeitssuchende Hartz-IV-Empfänger, die gemäß des Stadtratsbeschlusses als Leistungsempfänger ausgeschlossen wurden. Von diesem Ausschluss sind rund 20.000 arbeitsuchende Hartz IV-Empfänger betroffen. Das Sozialticket wird in Augsburg seit 1. Juli 2014 nur für Wohngeldberechtigte, Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Sozialhilfe) und Asylbewerber vergeben. Das sind rund 7.000 Antragsberechtigte. Davon machten bisher 1.700 Personen Gebrauch. Dass die größte Gruppe, rund 20.000 arbeitssuchende Hartz-IV-Empfänger von dieser freiwilligen Leistung der Stadt ausgeschlossen werden, entspricht nach Auffassung des Gerichts nicht den Verwaltungsrichtlinien der Stadt. Es sei nach dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nachzuvollziehen, warum etwa ein Rentner das Ticket erhalte, eine alleinerziehende Mutter, die Hartz-IV bezieht, aber nicht. „Ein Rentner kann mobiler sein als eine Mutter“, so der Vorsitzende Richter Ivo Moll.
Falls die Stadt nicht in Berufung gehen sollte, wurde sie heute vom Verwaltungsgericht verpflichtet, neu zu entscheiden. Nach Rechtsauffassung des Gerichts blieben für die Stadt im zweiten Anlauf nur drei Möglichkeiten: „Entweder bekommt niemand ein Sozialticket, alle Bedürftigen bekommen das jetzige Ticket oder alle bekommen weniger Zuschuss.“