Neue Stadtbücherei: Kulturreferent Grab meldet sich zu Wort
Die Neue Stadtbücherei muss sparen. Wie alle Amtsleiter hat Manfred Lutzenburger den Auftrag, 15 Prozent (zirka 250.000 Euro) des Gesamtetats einzusparen. „Ich muss nach bestem Wissen und Gewissen diese Summe erbringen“, so Lutzenberger. Aktuell läuft ein von Kulturreferent Grab eingereichter Antrag für den Härtefonds.
Neue Stadtbücherei – Bild: Kleeblatt-Film
„Bis der Antrag entschieden ist“, so Lutzenberger zur DAZ, „wird es keine Neuanschaffungen geben.“ Die „Standing Orders“ würden natürlich noch abgewickelt, so der Büchereichef. Standig Orders sind bereits bestellte Bücher, die noch nicht in den Bestand einer Bücherei eingearbeitet sind. Das war am Freitag. Gestern gab es zu dieser Meldung eine Pressemitteilung der Stadt, in der Peter Grab Bedarf zur „Klarstellung“ anmeldete, da die Nutzer der Neuen Stadtbücherei „stark verunsichert“ seien. Die DAZ bringt Grabs „Klarstellung“ im Wortlaut:
„So meldete Die Augsburger Zeitung (DAZ) am 16. Juli unter anderem, der Anschaffungsetat sei auf Null Euro gesetzt worden. Tatsächlich beträgt der diesjährige Anschaffungsetat für Bücher und Non-Books exakt 178.699 Euro. Die vom Stadtrat beschlossene pauschale 15-prozentige Kürzung ist dabei bereits berücksichtigt. Auch sind selbstverständlich bereits Anschaffungen getätigt worden. Bis zum 19. Juli wurden für über 100.000 Euro Bücher und andere Medien gekauft. Die irreführende DAZ-Meldung ist umso bedauerlicher, als der diesjährige Anschaffungsetat um knapp 50.000 Euro höher ist als im Vorjahr. Auch 2009 standen mit etwas über 172.000 Euro weniger städtische Mittel für Anschaffungen zur Verfügung als heuer.“
So Kulturreferent Peter Grab, der aus dieser „irreführenden“ DAZ-Meldung eine Gleichsetzung zu einer „unrichtigen“ Meldung herstellt: „Unrichtig“, so Grab, sei auch die Meldung der Augsburger Allgemeinen vom 16. Juli, wonach die KGSt vorschlage, bei der Ausleihe von so genannten Non-Books (Hörbüchern, DVDs, CDs) einen Euro pro Medium zu verlangen. Das Gegenteil sei der Fall. „Im KGSt-Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referats für Kultur und Sport ist unter ‚Zusatzgebühren für die Entleihung von CD-ROMs und DVDs usw. die klare Empfehlung der KGSt formuliert, die Einführung einer Ausleihgebühr für Non-Books nicht weiterzuverfolgen.“
» Sparen I: Neue Stadtbücherei geht am Stock