Baumschutz ist Klimaschutz
Anlässlich der beginnenden Baumfällungen in der Innenstadt informiert die LINKE mit einem Infotisch am Königsplatz am Montag, 28.02.11 von 18.00 – 20.00 h nahe dem Taxistand.
Baumschutz ist das A und O des Klimaschutzes, egal ob es um den Erhalt der Regenwälder geht oder um den raren Baumbestand in unseren dichtbesiedelten Ballungsräumen. Wenn dem Baumschutz global wie regional nicht höchste Priorität eingeräumt wird, ist ein Scheitern des international akzeptierten 2-Grad-Ziels wohl kaum abzuwenden.
Kommunen in Deutschland können dabei sicher das Klima nicht im Alleingang retten, haben aber neben der Verantwortung für das Binnenklima eine kaum zu unterschätzende Vorbildfunktion, was die Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung der Ziele angeht. Deshalb sollte für alle städtebaulichen Maßnahmen der Erhalt wertvollen alten Baumbestands möglichst conditio sine qua non sein, eine der wenigen Alternativlosigkeiten, die für Politik gelten sollte.
Gegen den Willen der Linken wurde mit der geplanten Fällung von 175 Bäumen rund um den Königsplatz begonnen, denen nach einer turbulenten und undurchsichtigen Stadtratssitzung nun rasch 18 weitere am Theaterparkplatz folgen sollen.
Wir sehen in der Zahl versprochener Neupflanzungen von 280 Bäumen nur einen völlig unzureichenden Ausgleich:
- Bezüglich der Filterwirkung am Feinstaubschwerpunkt Königsplatz, da die Neupflanzungen teilweise sehr peripher stattfinden sollen
- Bezüglich der ökologischen Wertigkeit, da es völlig unsicher ist, ob die gefährdeten Arten, die sich selbst an einem Verkehrsknoten wie dem Königsplatz niedergelassen haben, neue Habitate finden werden – in jungen Bäumen jedenfalls nicht!!!
- Vor allem aber bezüglich der CO2-Bilanz:
Im Extremfall lagert ein älterer Baum von etwa 100 Jahren kontinuierlich bis zur 5400-fachen der CO2-Menge einer Neupflanzung ein (Bernatzky 1994)!!!
Deshalb fordert die LINKE jetzt zumindest einen adäquaten Ausgleich an Neupflanzungen, wobei vor allem darauf zu achten sein wird, dass nicht ohnehin schon geplante Anpflanzungen als Ersatz deklariert werden.