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Dienstag, 28.07.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

272.000 Euro für neue Sonderposten: Prüft die Regierung von Schwaben Augsburger Stadtrats-Pläne?

Kurz vor der Sommerpause steuert der Augsburger Stadtrat auf eine brisante Debatte zu. In der anstehenden Sitzung am Donnerstag, den 30. Juli, soll das Kollegium die finale Einführung von sieben sogenannten „ehren­amtlichen Beauftragten des Stadtrates“ beschließen – verbunden mit einer pauschalen Zusatz­vergütung für die Betroffenen. Doch nun schaltet sich die Opposition ein.

Von Bruno Stubenrauch

V-Partei³-Stadtrat Roland Wegner hat sich in der Nacht zum Montag mit einem Eilantrag auf rechts­auf­sichtliche Prüfung direkt an die Regierung von Schwaben gewandt. Sein Vorwurf: Vermeidbare Doppel­strukturen, fragwürdige Sonder-Honorare und ein Verstoß gegen den strikten Konsoli­dierungs­kurs der Stadt.

272.000 Euro für sieben Themenbereiche

Nach den Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung sollen ab dem 1. August 2026 sieben Stadtrats­mitglieder als Beauftragte für Schwerpunkt­themen bestellt werden – darunter Inklusion, Start-ups, Klimaschutz, Mittelstand sowie Kinder, Jugend und Familie.

Die Krux liegt in der finanziellen Ausge­staltung: Neben der regulären monat­lichen Aufwands­ent­schädigung von derzeit 1.780 Euro, die jedes ehren­amtliche Stadtrats­mitglied als Pauschale für seine Ratsarbeit erhält, sollen die künftigen Beauftragten einen Aufschlag von 30 Prozent erhalten – das entspricht einem Extra-Betrag von derzeit 534 Euro monatlich pro Person. Auf die gesamte sechsjährige Wahlperiode von 2026 bis 2032 hochgerechnet, belaufen sich die Gesamtkosten für die Stadtkasse auf geschätzte 272.000 Euro.

Fehlende Aufgabenabgrenzung und Doppelstrukturen

In seinem Schreiben an die Aufsichtsbehörde zieht Roland Wegner die rechtliche und haushalts­wirt­­schaftliche Zulässigkeit dieser Neuregelung grundlegend in Zweifel. Nach Auffassung des V-Partei³-Stadtrats nehmen die künftigen Beauftragten lediglich Aufgaben wahr, die ohnehin zum Alltag engagierter Stadtrats­mitglieder gehören. Da die Betroffenen in der Regel bereits in den entspre­chenden Fach­aus­schüssen für Umwelt, Kultur oder Wirtschaft vertreten sind und dort die Fachthemen bearbeiten, entstünde durch den zusätzlichen Titel kein messbarer zeitlicher Mehraufwand, der ein Extrahonorar rechtfertige.

Die rechtliche Hürde der Aufwandsentschädigung

Zudem verweist Wegner auf die Vorgaben des baye­rischen Kommunalrechts. Nach Art. 20a der Gemeinde­ordnung (GO) dürfen Aufwands­ent­schädi­gungen lediglich den tatsächlich entstehenden Aufwand abgelten, nicht aber als zusätzliche Besoldung oder Honorierung politischer Sonder­funktionen dienen. Eine pauschale Aufstockung der Entschädigung um 30 Prozent bedürfe daher einer fundierten sachlichen Recht­fertigung, die in den Vorlagen der Verwaltung jedoch fehle. Hinzu komme der finanzielle Kontext: Die Stadt steht seit Jahren unter erheblichem Konsoli­dierungs­druck, weshalb die Regierung von Schwaben bereits im Haushalts­genehmigungs­schreiben vom Februar 2025 zur Sparsamkeit mahnte. Vor diesem Hintergrund seien freiwillige Sonder­ausgaben in Höhe von 272.000 Euro nur schwer vermittelbar.

Die Verwaltung wägt ab – und kündigt späte Evaluation an

Die Stadtverwaltung verweist in den Beschluss­vorlagen auf die Geschäfts­ordnungs­autonomie des Stadtrates sowie die im bayerischen Kommunalrecht durchaus verbreitete Praxis, Rats­mit­gliedern besondere Themenfelder zuzuweisen.

Interessant ist jedoch eine Passage in der Begründung zur Satzungs­änderung: Dort räumt die Verwaltung selbst ein, dass der tatsächliche Mehraufwand der Beauftragten „ex ante schwer zu prognosti­zieren ist“. Die Logik der Vorlage: Man gewährt den 30-pro­zen­tigen Aufschlag vorab und schlägt vor, die Ange­messen­heit der Zahlungen erst im zweiten Quartal 2027 – also fast ein Jahr später – zu evaluieren.

Showdown im Stadtrat

Ob die Regierung von Schwaben vor der entschei­denden Sitzung am Donnerstag noch eine vorläufige Ein­schätzung abgibt oder das Votum abwartet, ist derzeit offen. Wegner hatte bereits im Mai beantragt, die Aufsichts­behörde vorab einzubinden – entschieden hat der Stadtrat darüber nicht.


Mehr Informationen:


Die umstrittene Satzungs­änderung (Quelle: Stadt Augsburg, BSV/26/00068-2)