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Sonntag, 12.07.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

... AUSGELEUCHTET

IFG-Reform: Wird der Staat intransparent?

Die Bundesregierung will das Infor­mations­frei­heits­gesetz (IFG) grundlegend refor­mieren. Die ange­kündigten Änderungen würden den Zugang zu amtlichen Infor­ma­tionen erheblich verändern – Kritiker sprechen bereits von einer Schwächung staat­licher Trans­parenz. Dies führt zu folgender Frage:

Führt die geplante Reform des Infor­mations­frei­heits­gesetzes zu weniger Transparenz?

Ausgeleuchtet:

Ja – sollte die Reform wie angekündigt umgesetzt werden, würde der Zugang zu staat­lichen Infor­mationen deutlich eingeschränkt.



En détail:

Das Infor­mations­frei­heits­gesetz des Bundes gilt seit 2006. Es gibt grund­sätzlich jeder Person das Recht, amtliche Infor­ma­tionen von Bundes­behörden anzu­fordern, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Nur für besonders geschützte Bereiche – etwa personen­bezogene Daten oder Sicher­heits­belange – gelten bereits heute Ausnahmen.

Was plant die Bundesregierung?

In einem Papier des Koalitions­aus­schusses vom 2. Juli 2026 kündigt die Bundes­regierung mehrere Änderungen an. Künftig sollen nur noch natürliche Personen Auskünfte verlangen können, und dies nur mit einem „berech­tigten Interesse“.

Daneben sollen Namen von Mitarbeitern grund­sätzlich geschwärzt, weitere Ausnahmen für sicher­heits­relevante Bereiche geschaffen und die Gebühren „stärker am tat­säch­lichen Ver­waltungs­aufwand“ ausge­richtet und damit de facto erhöht werden.

Warum ist das umstritten?

Der Kern des heutigen IFG besteht darin, dass der Staat begründen muss, warum Infor­ma­tionen ausnahms­weise nicht heraus­gegeben werden. Nach den Plänen müsste künftig zunächst der Antrag­steller sein Interesse darlegen. Kritiker sehen darin eine grund­legende Umkehr des bisherigen Prinzips.

Hinzu kommt, dass höhere Gebühren und zusätz­liche Ausschluss­gründe Infor­ma­tions­anfragen erschweren könnten. Betroffen wären insbe­sondere investi­ga­tive Recherchen von Journa­listen sowie Anfragen zivil­gesell­schaft­licher Orga­ni­sationen.

Was sagen Fachleute?

Die Kritik fällt ungewöhnlich deutlich aus. Bundes­daten­schutz­be­auftragte Louisa Specht-Riemen­schneider warnt davor, dass der „wesent­liche Grund­gedanke eines grund­sätzlich voraus­setzungs­losen Zugangs zu amtlichen Infor­ma­tionen“ ins Gegenteil verkehrt werde, wenn künftig ein berech­tigtes Interesse nach­gewiesen werden müsse.

Auch die früheren Bundes­daten­schutz­beauf­tragten Peter Schaar und Ulrich Kelber sehen die Pläne kritisch. Sie sprechen von einem „ver­stören­den Miss­trauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivil­gesell­schaft­lichen Orga­ni­sa­tionen“ und weisen darauf hin, dass das geltende Infor­mations­frei­heits­gesetz bereits heute aus­reichende Möglich­keiten bietet, Mitarbeiter oder sicher­heits­relevante Infor­ma­tionen zu schützen.

Auch in der Rechts­wissenschaft stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik. Der von Juristen getragene Ver­fassungs­blog beschreibt die geplante Reform als Wandel „vom Jeder­manns­recht zum Privileg für Wenige“. Die zentrale Kritik lautet: Nicht mehr der Staat müsste den Ausschluss von Infor­ma­tionen begründen, sondern die Bürger müssten zunächst darlegen, warum sie überhaupt Zugang zu amtlichen Infor­ma­tionen erhalten sollen.

Wie geht es weiter?

Ob und in welchem Umfang die angekün­digten Ände­rungen tat­sächlich Gesetz werden, entscheidet sich erst im parla­men­tari­schen Verfahren. Bislang handelt es sich lediglich um politi­sche Eckpunkte. Erst mit einem Gesetz­entwurf wird sich beurteilen lassen, welche Regelungen die Bundes­re­gierung tat­sächlich umsetzt.