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Mittwoch, 12.11.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

... AUSGELEUCHTET

Kann das Ballenhaus am tim das Römische Museum aufnehmen?

Im Dezember 2025 sollen Kultur­ausschuss und Stadtrat über den Standort für ein neues Römisches Museum ent­scheiden. Basis ist eine Mach­bar­keits­studie, die die Stadt aber noch nicht frei­gegeben hat. Die DAZ hinter­fragt im Rahmen der Kolumne „Ausgeleuchtet“ alle drei möglichen Stand­orte: die ehemalige JVA in der Karmeliten­gasse, das Areal bei der Dominikaner­kirche und das Ballenhaus am tim.

Heute stellt sich die Frage: Kann das Ballenhaus am tim das Römische Museum aufnehmen?

Ausgeleuchtet:

Nein, das Ballenhaus ist aufgrund zu niedriger Raumhöhen für eine Museums­nutzung nicht geeignet.



En détail:

Historie

Das Ballenhaus ist Teil des denkmal­geschützten Ensembles der ehemaligen Augs­burger Kamm­garn­spinnerei AKS. Es liegt zwischen dem Textil­museum tim und dem Schäffler­bach an der Provino­straße. Es wurde zur Lagerung von Wollballen errichtet.

Hintergrundkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung (2025), Datenquelle: Geoportal Bayern www.geoportal.bayern.de; Bearbeitung: DAZ

Laut Denkmal­liste wurde der westlich des Schäffler­bachs liegende AKS-Baubestand, zu dem auch das Ballenhaus gehört, im Krieg weitgehend zerstört und in den 50er Jahren in verein­fachter Form erneuert. 2012 hat die Stadt Augsburg das Gebäude für gut 1,3 Millionen Euro zu einem Aktenlager umgebaut.

Ansichten Nordwest, Südwest

Das Gebäude

Das Ballenhaus ist ein nicht unter­kellerter, sieben­geschossiger Stahl­beton-Skelettbau auf einer Grundfläche von etwa 23 x 44 Metern. Seine Höhe ab Gelände beträgt laut 3D-Stadt­modell etwa 18 Meter, gemäß Messungen der DAZ 18,20 Meter. Die Geschoss­höhen der oberen 6 Geschosse betragen 2,60 Meter; ihre lichte Raumhöhe nach Abzug der Beton­decken­stärke beträgt etwa 2,40 Meter. Das Erdgeschoss ist einen Meter höher, sein Fußboden­niveau liegt unter Gelände.

Eigene Stellplätze hat das Ballenhaus nicht. Die 32 auf dem AKS-Gelände zwischen tim und Ballenhaus angeordneten Pkw-Stellplätze sind dem tim und der dortigen Gastro­nomie zugeordnet.

Die Brutto-Grundfläche BGF des gesamten Gebäudes beträgt nach städtischer Angabe 5.541 m²; dies korres­pondiert mit DAZ-eigenen Messungen. Nach Abzug der Konstruk­tions­flächen und der Treppen verbleibt eine Netto-Raumfläche von etwa 4.600 m². Etwa 4.100 m² davon – alle Obergeschosse – weisen eine lichte Raumhöhe von deutlich unter 2,50 Metern auf.

Sieben Geschosse auf nur 18 Metern Höhe – Quelle 3D-Modell: Stadt Augsburg

Grafik: DAZ

Knackpunkt zu geringe Raumhöhe

Die Netto-Raumfläche des Ballenhauses würde knapp ausreichen, um das Raum­programm aufzunehmen, das der Planer­werkstatt für das Gelände am Prediger­berg zugrunde lag (3.300 m² Ausstellungs­fläche, 1.450 m² Funktions- und Technik­fläche). Die geforderten 600 m² musealer Außen­bereich stehen am Ballenhaus nicht zur Verfügung.

Knackpunkt für die Nichteignung des Ballen­hauses ist jedoch die in allen Ober­geschossen zu geringe Raumhöhe von weniger als 2,50 Metern. Museen sind Arbeits­stätten für das dort angestellte Personal und unterfallen daher der Arbeits­stätten­verordnung. Arbeits­räume sind dabei nicht nur das Kassen­häuschen oder Büros und Werkstätten, sondern auch die Aus­stellungs­räume. Schließlich muss sich dort das Aufsichts­personal aufhalten.

Die Verordnung ist präzisiert im tech­nischen Regelwerk „ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen“. Dieses regelt die erforder­lichen lichten Höhen von Arbeits­räumen in Abhängig­keit von ihrer Grund­fläche. Auch für die kleinste Kategorie von Räumen bis zu 50 m² gilt: „Eine lichte Höhe von 2,50 m darf jedoch nicht unter­schritten werden“, auch nicht ausnahmsweise.

Ein Museum mit 2,40 Metern Raumhöhe ist unattraktiv

Aber auch über die gesetzliche Grundlage hinaus ist ein Museum mit Raumhöhen von 2,40 Metern alles andere als erstrebens­wert. Die Museen der Ausburger Kunst­sammlungen und das tim weisen in etwa die doppelte Raumhöhe auf, zum Beispiel:

  • 4,5 bis 5,5 m im tim,
  • 4,0 m im Maximilianmuseum,
  • 5,5 m im Schaezlerpalais,
  • 5 m im Glaspalast H2,
  • 5 m im Römerlager im Zeughaus.

In nur 2,40 Meter hohen Räumen könnten zudem römische Groß­exponate wie der Römische Lechhafen nicht ausgestellt werden. Ein erinnerndes Bild von den Groß­exponaten in der Dominikanerkirche gibt es hier.

Auswahl, Eigentumsverhältnisse und derzeitige Nutzung

Das Ballenhaus wurde Mitte 2024 nachträglich als zu unter­suchendes Objekt in die Mach­bar­keits­studie zum Römischen Museum aufgenommen – wie Insider mutmaßen auf Wunsch der Stadt­archäo­logie, deren Sitz nur 100 Meter entfernt ist.

Laut Auskunft aus dem Referat Ober­bürger­meisterin wird das Ballen­haus zurzeit nicht genutzt. Im Wider­spruch dazu steht allerdings, dass die Stadt augen­scheinlich Räume im Erd­geschoss an die „Filzwerkstatt in der Kamm­garn­spinnerei“ vermietet. Im 1. OG hat der Bayer. Landes­verein für Familien­kunde seinen Sitz. Außerdem nutzt die Stadt den Großteil der restlichen Räume seit 2012 selbst als Lager, u.a. für Akten der Bau- und Finanzverwaltung und für Fundräder.

„Nicht genutzt“ sieht anders aus

Zu den Eigentumsverhältnissen will das OB-Referat keine Auskunft geben, da es sich um „keine städtische Liegen­schaft“ handelt. Im Widerspruch dazu steht allerdings der aktuelle Energie­bericht 2025 der Stadt Augsburg: Beim Ballen­haus in der Provinostraße 48 handelt es sich um „städtischen Gebäude­bestand“. Gemäß Beschluss­lage, so der Energie­bericht, werden dort „alle Gebäude dar­gestellt, die sich im kommu­nalem Eigentum befinden und nicht an private Nutzer vermietet sind“. Im Gebäude­flächen­ver­zeichnis des Berichts, Abschnitt „Werk­stätten, Lager und Wirt­schafts­gebäude“ ist denn auch das Ballenhaus sauber mit 5.541 m² BGF aufgelistet.

Liegenschaften im kommunalen Eigentum – Energiebericht Stadt Augsburg, Auszug


💡Folge 1: Kann das Gefängnisareal in der Karmeliten­­gasse das Römische Museum aufnehmen?

💡Folge 2: Kann das Grundstück der Berufs­schule III am Prediger­berg zusätz­lich das Römische Museum aufnehmen?