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Samstag, 09.12.2023 - Jahrgang 15 - www.daz-augsburg.de

Fall Merkle: Stadtrat beschließt rechtliche Prüfung von einer externen Anwaltskanzlei

Die Frage, ob die Einlösung einer Überstundenforderung von Baureferent Gerd Merkle rechtens ist oder nicht prüft nun die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Advant Beiten.

Gerd Merkle

Eine Überstundenabrechnung von 4933 Überstunden, die zwischen 1994 und 2008 geleistet wurden, und die der aktuelle Baureferent der Stadt Augsburg Gerd Merkle gerne als Geldwert ausbezahlt bekäme (zirka 229000 Euro) wird nun doch nicht, wie ursprünglich laut städtischer Beschlussvorlage vorgesehen war, vom kommunalen Arbeitgeberverband geprüft, sondern von einer privaten Münchner Anwaltskanzlei. Der kommunale Arbeitgeberverband hatte der Stadt Augsburg wohl signalisiert, dass er die rechtliche Lage nicht in allen Verästelungen durchdringen könne, weshalb die Stadt den im Ältenstenrat vorgetragenen SPD-Vorschlag aufgriff und heute dem Stadtrat vorschlug, die Münchner Anwaltskanzlei Avant Beiten mit einem Rechtsgutachten zu beauftragen. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag mit großer Mehrheit zu. „Es ist gut, dass Klarheit geschaffen wurde“, kommentierte Florian Freund (SPD/Linke-Fraktionschef) die neue Situation. Einverstanden zeigte sich auch Beate Schabert-Zeidler, die der Fraktion der Bürgerlichen Mitte vorsitzt: „Wir sind zufrieden mit dem Beschluss, zumal alle unsere Fragen beim Auftrag an die Kanzlei aufgenommen wurden.“