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Mittwoch, 08.05.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt dementiert “Auflösung des Klimacamps”

Die Behauptung des Klimacamps, wonach der Ordnungsdienst der Stadt Augsburg die Versammlung für beendet erklärt habe, sei falsch. So beginnt eine Stellungnahme der Stadt Augsburg, die man als Richtigstellung eines Missverständnisses lesen kann.

Foto: Archivbild

Richtig ist, dass das Klimacamp als Versammlung – wie alle anderen Versammlungen auch – Auflagen sowie den geltenden Corona-Bestimmungen unterliegt. „Diese Auflagen müssen vom Ordnungsdienst der Stadt routinemäßig und regelmäßig kontrolliert werden. Sich dagegen zu verwahren und Widerstand zu leisten, ist auf vor dem Hintergrund der jetzigen Infektionslage falsch“, so Ordnungsreferent Frank Pintsch.

Frank Pintsch: “Stadt weist Fehlbehauptungen zurück”

Die Stadt, so Pintsch, achte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg in erster Instanz. „Soweit das Camp Mitarbeitende der Stadt Augsburg persönlich angreift, weist die Stadt diese Fehlbehauptungen entschieden zurück. Die Stadt überwacht pflichtgemäß alle Versammlungen auf Einhaltung der Corona-Bestimmungen und achtet auf Gleichbehandlung. Hier kann es keine Sonderbehandlung geben.“

Wie die Kontrolle des Ordnungsdienstes von Samstag auf Sonntag zeigte, wurde der gebotene Mindestabstand zwischen anwesenden Personen nicht eingehalten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war auch keine Versammlungsleitung vor Ort. Aufgrund der Verweigerungshaltung bei der Feststellung der Personalien wurde die Polizei hinzugerufen. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. So das Statement der Stadt, das sich gegen folgende Pressemitteilung des Klimacamps richtet:

Klimacamp: “Augsburg ist nicht der Wilde Westen”

“In der Nacht von Samstag (18.12.) auf Sonntag (19.12.) erklärte das Ordnungsamt Augsburg die Versammlung am Moritzplatz für beendet. Bei
einer Kontrolle des Klimacamps durch den Ordnungsdienst am 18.12.2021 kurz vor Mitternacht wurden im Camp zwei Versammlungsteilnehmer*innen angetroffen. Die Versammlungsleiterin war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend, da sie sich auf einem Toilettengang außerhalb des Camps befand. Der Ordnungsdienst erklärte daraufhin die Versammlung am 536sten Tag des Klimacamps für beendet. — Die Versammlung geht jedoch im Angesicht dessen, dass die Klimacamper*innen die Auflösung als rechtswidrig
ansehen, weiter vonstatten.” (…) Die Aktivist*innen des Klimacamps sind bestürzt, dass Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes gravierende Eingriffe in deren Grundrechte bei grober Unkenntnis der geltenden Rechtslage vornehmen wollten. Versammlungen
dürfen nur dann aufgelöst werden, wenn durch sie “die öffentliche Sicherheit oder Ordnung  […] unmittelbar gefährdet ist” (BayVersG §
15). Das ist beim Augsburger Klimacamp seit Tag eins nicht der Fall.

“Wer amtliche Maßnahmen einführen und durchsetzen will, muss die Rechtsgrundlagen kennen und beachten. Augsburg ist nicht der wilde Westen, in dem Sheriffs nach Gutdünken ihren Willen durchsetzen können”, so Stefan Sohnle (49), Klimacamper.